Crash auf dem Weg zur Arbeit

Finanzamt an Unfallkosten beteiligen

02.10.2013
Wer mit dem eigenen Pkw unterwegs ist, kann auf finanzielle Unterstützung durch den Fiskus hoffen. Doch Tricksereien kommen Finanzbeamte schnell auf die Schliche, sagt Torsten Lambertz von WWS.
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Eine kurze Unaufmerksamkeit, und schon ist es passiert: Autounfälle auf dem Weg zur Arbeit sind an der Tagesordnung. Nicht immer kommt die Versicherung für alle Unfallkosten auf. Gerade bei selbstverschuldeten Unfällen müssen Autofahrer oft hohe Reparaturrechnungen aus der eigenen Tasche zahlen. Obendrein fallen häufig Ausgaben für Gutachter sowie Anwalts- und Gerichtskosten an.

Steuerzahler können das Finanzamt an beruflich bedingten Unfallkosten beteiligen. Allerdings müssen die Unfälle auf der direkten Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte passiert sein, Umwege erkennen die Finanzbehörden nur in begründeten Ausnahmefällen an. Auch bei Unfällen auf Dienstfahrten oder bei einer Familienheimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können Steuerzahler das Finanzamt zur Kasse bitten. Sind die Voraussetzungen erfüllt, lassen sich die Unfallkosten neben den gesetzlichen Entfernungspauschalen als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Erhaltene Versicherungsentschädigungen sind anzurechnen.

Das Finanzamt wird gründlich prüfen, ob der Unfall tatsächlich auf einer beruflichen Fahrt passiert ist, oder nicht doch private Gründe im Vordergrund standen. Mit plausiblen Nachweisen lassen sich Vorbehalte der Finanzbeamten von vornherein entkräften. Steuerzahler sollten deshalb der Steuererklärung den polizeilichen Unfallbericht, Fotos und gegebenenfalls ein Gutachten beifügen. Von Vorteil ist auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die bestätigt, dass der Arbeitnehmer beruflich unterwegs war.

Reparaturen und Wertminderung

Erhöhte Vorsicht ist gefragt, wenn der Steuerzahler seinen beschädigten Wagen nicht reparieren lässt. Zwar lassen sich auch Wertminderungen aufgrund eines Unfalls geltend machen, doch sind hier steuerliche Besonderheiten zu beachten. Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass nicht der Verkehrswert vor dem Unfall, sondern nur der Buchwert des Fahrzeugs maßgeblich ist. Für Neuwagen legt das Finanzamt bei einer Fahrleistung von bis zu 15.000 Kilometer pro Jahr eine Nutzungsdauer von acht Jahren zugrunde. Konsequenz: Ist der Wagen älter als acht Jahre, beträgt der Buchwert null Euro. Erstbesitzer können dann bei einer unterbliebenen Reparatur keine Wertminderung mehr absetzen. Das gleiche Prinzip gilt auch für Gebrauchtwagen: Der gezahlte Kaufpreis ist auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. So errechnet sich der Buchwert zum Zeitpunkt des Unfalls.

Autofahrer müssen sich zwischen einer unfallbedingten Wertminderung oder einer tatsächlichen Reparatur entscheiden; beides ist nicht zulässig. Was steuerlich günstiger ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Auf der sicheren Seite sind Steuerpflichtige, wenn sie in jedem Fall eine Werkstatt ansteuern und eine offizielle Rechnung vorlegen können. Mit einer fachgerechten Reparatur gleichen sie die Wertminderung am Unfallwagen weitgehend aus. Die Reparaturkosten können Autofahrer steuerlich geltend machen, so dass ihnen kein Vermögensschaden bleibt.

Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung

Doch die finanzielle Hilfe der Finanzbehörden hat Grenzen. Erhöhte Beiträge für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung durch Unfälle erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an. Die Erwartungen an den Fiskus dürfen also nicht überhöht sein. Auch die Finanzierungskosten für ein neues Fahrzeug lassen sich steuerlich nicht geltend machen. (oe)

Der Autor Torsten Lambertz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH (www.wws-gruppe.de).

Firmenwagen 2013
An der Marke des Firmenwagens lässt sich das Einkommen ablesen
Der Dienstleister Compensation-Online Services hat in seiner Datenbank mit 250.000 Gehaltsdatensätzen 33.000 Arbeitsverhältnisse der letzten zwölf Monate analysiert, denen ein Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen wird. Die Untersuchung zeigt einen direkten Zusammenhang zwischen Höhe des Einkommens und bevorzugter Automarke auf.
Bei einem Einkommen von 54.000 Euro im Jahr ...
... fahren die Fach- oder Führungskräfte...
am häufigsten einen Opel,
... der mit einem Bruttolistenpreis von knapp 30.000 Euro zu Buche schlägt. Hier im Bild der Opel Insignia.
Wer gut 56.000 Euro im Jahr verdient, ...
.. .nimmt als Firmenwagen gern einen ...
Skoda ...
... zum Durchschnittswert von 28.800 Euro. Hier im Bild Scoda Oktavia.
Bei einem Jahreseinkommen von 62.600 Euro ...
... greift der Mitarbeiter oft zu einem ...
Ford, ...
der mit einem Bruttolistenpreis von knapp 31.000 Euro zu Buche schlägt. Hier im Bild der Ford S-Max.
Wer 64.500 Euro im Jahr verdient, ...
... bevorzugt als Firmenwagen einen...
VW.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 33.000 Euro. Hier im Bild der VW Passat
Bei einem Einkommen von knapp 73.000 Euro im Jahr ...
steht als Firmenwagen oft ein..
Mazda hoch im Kurs.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 30.000 Euro.
Verdienen Führungskräfte knapp 98.000 Euro, ...
bevorzugen Sie als Firmenwagen einen...
Audi.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 46.000 Euro. Hier im Bild die Produktion des Audi A6.
Manager mit einem Jahreseinkommen von knapp 102.000 Euro ...
... fahren gern einen ...
Volvo.
Der durchschnittliche PKW-Preis liegt bei knapp 42.000 Euro. Hier im Bild der Volvo XC90
Führungskräfte, die 104.000 Euro verdienen, ...
... bevorzugen als Firmenwagen einen ...
Mercedes ...
... zum Durchschnittspreis von 48.200 Euro. Hier im Bild die E-Klasse von Mercedes.
Verdienen Führungskräfte 108.000 Euro, ...
fahren sie gern ...
... einen BMW ...
... zum Durchschnittspreis von 48.000 Euro. Hier im Bild der X3 von BMW.
Spitzenverdiener ...
... mit einem Jahreseinkommen von 275.000 Euro leisten sich auch einen Firmenwagen zu einem Spitzenpreis.
von 98.000 Euro ...
Porsches sind aber unter den Firmenwagen nur selten vertreten ( 0,2 Prozent aller Firmenwagen).