FAQ - Vergütung bei IT-Projekten, Teil I

25.07.2006 von Thomas Feil
In einer dreiteiligen Serie beantwortet Rechtsanwalt Thomas Feil die wichtigsten Fragen zum Thema "Vergütung bei IT-Projekten".

Woraus können sich Ansprüche auf die Vergütung ableiten?
In Projektverträgen wird zumeist detailliert beschrieben, welche Vergütung vom Auftraggeber zu leisten ist. Dabei werden entweder Festpreise oder eine Vergütung nach Aufwand vereinbart. Daneben vereinbaren Vertragspartner in der Praxis häufig Voraus- und Abschlagszahlungen.

Unabhängig von der vertraglichen Vergütung hat der Gesetzgeber als Auffangregelung bei Werkverträgen eine gesetzliche Vergütung vorgesehen.

Worin können bei Projektverträgen Bedrohungen für den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen?
Für den Auftragnehmer kann eine Gefährdung des Vergütungsanspruches beispielsweise durch eine Vertragsstrafe oder durch Schadensersatzansprüche bestehen. Auch die Rechtsfolgen der Mängelansprüche, beispielsweise bei Minderung, den Kosten für die Nacherfüllung oder den Schadensersatzansprüchen aus Mängelansprüchen kann ebenfalls ein negativer Einfluss auf die Vergütung folgen. Weiterhin beeinflussen Sicherheiten, wie Bürgschaften oder Gewährleistungseinbehalte die Vergütung im Rahmen eines Projektvertrages.

Welche Blickrichtung hat ein Auftraggeber auf die Vergütung bei Projektverträgen?
Der Auftraggeber möchte in der Regel, dass sein Auftragnehmer als Generalunternehmer das Projekt durchführt. Dabei soll die ausschließliche Projektverantwortung beim Auftragnehmer liegen. Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers möchte dieser häufig auf ein Minimum begrenzen oder möglichst ungenau in den Verträgen beschreiben.

Die Höhe der Vergütung soll aus Sicht des Auftraggebers als Pauschalfestpreis vereinbart sein. Änderungen im Projektverlauf sollen ohne zusätzliche Kosten abgewickelt werden. Bei einer längeren Laufzeit des Projektes ist es Ziel des Auftraggebers, möglichst eine gleich bleibende Preishöhe zu erreichen.

Welche Blickrichtung hat ein Auftragnehmer auf die Vergütungsregelung eines Projektvertrages?

Der Auftragnehmer möchte im Rahmen des Projektes möglichst keine Mithaftung für die Leistungen anderer Unternehmen und Subunternehmen übernehmen. Die Projektverantwortung des Kunden soll im Rahmen des Vertragsverhältnisses deutlich zum Tragen kommen. Beispielsweise wird dies in der Praxis durch die Installation eines Projektleiters beim Auftraggeber versucht, der dann auf gleicher Augenhöhe mit dem Projektleiter des Auftragnehmers das Projekt abwickelt.

Eine Vergütung nach Aufwand entspricht in den allermeisten Fällen den Interessen des Auftragnehmers. Wenn eine Pauschalvergütung vereinbart werden soll, so wird der Auftragnehmer intern einen Risikoaufschlag berechnen.

Bei Vertragsänderungen sollen aus Sicht des Auftragnehmers Zusatzkosten und eine Zusatzvergütung ausgelöst werden. Gegebenenfalls sieht hier ein Auftragnehmer die Möglichkeit, eine finanzielle Schieflage des Projektes wieder auszugleichen. Bei langen Projektlaufzeiten soll vertragliche eine Preiserhöhung möglich sein.

Wie erfolgt ein Ausgleich der Interessen im Rahmen eines Projektes?
In der Regel wird über Verhandlungen versucht, die verschiedenen Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer auszugleichen. Bei Projektverträgen hält das Gesetz nur wenige Mechanismen bereit, zu einem Interessenausgleich zu kommen. Es empfiehlt sich, insbesondere die Leistungsbeschreibung als auch die Vergütungsregelung individuell zu verhandeln.

Für beide Vertragspartner besteht die Gefahr, dass der Blick ausschließlich auf die Gesamtvergütung des Projektes gerichtet und dabei übersehen wird, dass verschiedene Vertragsbereiche einen Vergütungsanspruch und die Vergütungshöhe beeinflussen können.

Was ist das Besondere bei einem Festpreis?
Aus Sicht eines Auftraggebers ist ein Festpreis attraktiv. Damit soll in der Regel das Risiko von Nachträgen und zusätzlichen Leistungen minimiert werden. Aber auch für einen Auftragnehmer kann die Vereinbarung eines Festpreises attraktiv sein, wenn es ihm gelingt, bestimmte Leistungen mit einem geringeren Aufwand als ursprünglich geplant zu erbringen.

Bei einem Festpreis wird von dem Grundsatz ausgegangen, dass eine pauschale Vergütung für die zu erbringende Leistung vereinbart ist. Die Leistung wird im Vertrag durch Detailbeschreibung oder durch ein Leistungsziel definiert.

Änderungen, die sich im Rahmen dieser Leistung während der Ausführung ergeben, haben keinen Einfluss auf die Vergütung. Bei wesentlichen Änderungen nach oben oder nach unten ist ein Pauschalpreis auch ohne vertragliche Absprache an die tatsächlich ausgeführten Leistungen anzupassen. Einige Gerichte gehen bei wesentlichen Änderungen ab einer Prozentzahl von 20 aus. Es empfiehlt sich aber, ggf. das Thema "wesentliche Änderungen des Pauschalpreises" im jeweiligen Projektvertrag zu regeln.

Was ist ein unechter Pauschalpreis?

Bei einigen Verträgen wird im Vorfeld ein Leistungsverzeichnis mit verschiedenen Massenangaben erstellt. Dabei setzt der Unternehmer seine so genannten "Einheitspreise" an. Dies ist beispielsweise bei der Installation von Netzwerken, dem klassischen "Kabelziehen" der Fall. Im Rahmen von Verhandlungen über einen Vertragsabschluss fordert der Auftraggeber häufig, dass der Endbetrag des Angebotes nach unten abgerundet wird und als eine pauschale Summe, einem "Pauschalpreis", vereinbart wird.

Allerdings ist eine solche Vereinbarung eigentlich kein Pauschalpreisvertrag. Zwar wird die vom Auftraggeber zu zahlende Summe für das Projekt pauschaliert, die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind im Pflichtenheft oder Leistungsverzeichnis exakt beschrieben und werden gerade nicht pauschaliert. Ohne anderweitige Vereinbarungen ist dann davon auszugehen, dass von dem Pauschalpreis nur die im Pflichtenheft oder Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen und Massen zu erbringen sind.

Im zweiten Teil unserer Serie beantwortet Rechtsanwalt Thomas Feil am kommenden Dienstag folgende Fragen:

- was ist ein Global-Pauschalpreisvertrag?
- was ist ein Detail-Pauschalpreisvertrag?
- gibt es Mischformen zwischen den verschiedenen Pauschalpreisverträgen?
-gibt es eine gesetzliche Vergütungsregelung für Projekte und wie sieht diese aus?
- muss in Projektverträgen eine Regelung zur Umsatzsteuer vereinbart werden?
- gibt es eine gesetzliche Regelung zum Skonto?
- welche anderen Vergütungsformen sind im Rahmen von Projektverträgen noch möglich? (mf)