Auch Klima-Pläne gefordert

EU-Staaten beschließen Lieferkettengesetz

27.05.2024
Das EU-Lieferkettengesetz kommt, das steht nun fest - auch wenn es weniger weit reicht als ursprünglich geplant. Für wen die Regeln zum Schutz der Menschenrechte gelten.
Die EU-Staaten haben das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen.
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Die EU-Staaten stimmten am Freitag in Brüssel den Plänen zu, mit denen Menschenrechte weltweit gestärkt werden sollen. Das teilte die belgische EU-Ratspräsidentschaft mit. Ziel der Regelungen ist es unter anderem, dass große Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren, etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit. Vor einem Monat hatte bereits das Europaparlament den Weg für das Vorhaben frei gemacht.

Die Unternehmen müssen außerdem Klima-Pläne erstellen. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Wer von den Regeln betroffen ist

Die neuen EU-Regeln waren im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden, sodass davon weniger Unternehmen betroffen sind als ursprünglich geplant. Statt für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollen sie nun nur für Firmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten. Außerdem ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen.

Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten. Nach vier Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4.000 Beschäftigte und 900 Millionen Umsatz.

Wie die Bundesregierung dazu steht

Auch in der Bundesregierung gab es offenen Streit über das Vorhaben. Vor allem FDP-Vertretern geht es zu weit. Sie befürchten zusätzlichen Bürokratie-Aufwand und rechtliche Risiken für Unternehmen. Politikerinnen und Politiker von SPD und Grünen befürworten die Regelung dagegen.

Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Es wurde 2021 beschlossen und trat am 1.1.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Kraft. Seit 1.1.2024 gilt es auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Die EU-Regelung geht in bestimmten Aspekten über das deutsche Gestz hinaus - etwa mit Blick auf die Haftbarkeit von Unternehmen.

Der Gesetzestext muss nun nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. (dpa/rs/pma)