Chiphersteller im Glück

EU-Gericht erklärt Milliardenstrafe gegen Qualcomm für nichtig

20.06.2022
Das Gericht der Europäischen Union hat eine Wettbewerbsstrafe von fast einer Milliarde Euro gegen den Chiphersteller Qualcomm für nichtig erklärt.
Qualcomm hat im Verfahren mit der EU-Kommission Glück gehabt. Doch die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Foto: Qualcomm

Es seien mehrere Verfahrensfehler festgestellt worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zudem habe die zuständige EU-Kommission bei der Analyse des Falls nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigt (Rechtssache T-235/18).

Diese hatte 2018 die Strafe gegen Qualcomm verhängt, weil sie der Ansicht war, das amerikanische Unternehmen habe Milliarden US-Dollar an Apple gezahlt, damit Apple nicht bei der Konkurrenz kaufe, so die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager damals.

Wettbewerber seien dadurch in rechtswidriger Weise mehr als fünf Jahre lang vom Markt für sogenannte LTE-Basisband-Chipsätze ausgeschlossen worden. Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter versuchte das Unternehmen vor allem eine stärkere Konkurrenz durch Intel zu verhindern.

Beschluss der Kommission ist nichtig

Das Gericht folgte der Argumentation jedoch nicht: "Mit seinem Urteil von heute erklärt das Gericht den Beschluss der Kommission insgesamt für nichtig." Dabei berufen sich die Richter auf mehrere Verfahrensfehler, die die Verteidigungsrechte von Qualcomm beeinträchtigt hätten. Zudem stellt es eine Analyse der Kommission zu den wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Anreizzahlungen in Frage.

Die Kommission habe für ihre Feststellung nicht alle relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt, damit sei die Analyse rechtswidrig, hieß es. Zwar hätten die Zahlungen die Anreize für Apple, sich an konkurrierende Anbieter zu wenden, verringert, aber für den überwiegenden Teil seines Bedarfs im relevanten Zeitraum habe es keine technische Alternative zu den Chipsätzen von Qualcomm gegeben.

Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die EU-Kommission kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen vorgehen. (dpa/rs)