Computergesteuertes Fahren

Ethische Leitlinien für selbstfahrende Autos

06.07.2017
Computergesteuertes Fahren wirft zahlreiche rechtliche, aber auch ethische Fragen auf. Ist im Falle eines Unfalls etwa ein Kind nicht zu verletzen höher einzuschätzen als die Unversehrtheit eines Erwachsenen?
Computer dürfen in Autos in Deutschland künftig Fahrfunktionen übernehmen - der Mensch am Lenkrad muss aber immer wieder eingreifen können.
Foto: Vladyslav Starozhylov - shutterstock.com

Experten haben ethische Leitlinien für zeitweise selbstfahrende Autos auf deutschen Straßen vorgestellt. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte dazu eine Kommission unter Leitung des früheren Verfassungsrichters Udo Di Fabio eingesetzt. In ihren Empfehlungen soll es darum gehen, was automatisierte Fahrsysteme künftig dürfen und was aus ethischen Gründen ausdrücklich nicht. Im Falle eines Unfalls etwa soll Sachschaden stets vor Personenschaden gehen.

Wie das "Handelsblatt" berichtete, hat das Gremium 20 Regeln aufgestellt, um autonome System zu ermöglichen. Darin heiße es etwa: "Der Schutz von Menschen hat Vorrang vor allen anderen Nützlichkeitserwägungen." So müssten Sach- und Tierschäden bei Unfällen immer Vorrang vor dem Personenschaden haben. Und: "Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) strikt untersagt. Eine Aufrechnung von Opfern ist untersagt."

Zudem warnen die Experten vor einer Totalüberwachung der Verkehrsteilnehmer. Fahrzeughalter und -nutzer müssten "grundsätzlich über Weitergabe und Verwendung ihrer anfallenden Fahrzeugdaten" entscheiden dürfen. Auch auf die Gefahr einer Manipulation der Fahrzeugsteuerung weist die Kommission hin.

Die Kommission hatte im Herbst ihre Beratungen aufgenommen. Ihr gehören Wissenschaftler sowie unter anderem Vertreter von Autobranche, Verbraucherschützern und vom Autofahrerclub ADAC an. Computer dürfen in Autos in Deutschland künftig Fahrfunktionen übernehmen - der Mensch am Lenkrad muss aber immer wieder eingreifen können. Der Rechtsrahmen dafür war im Mai verabschiedet worden. (dpa/rs)