Folgen der Button-Lösung

Erste Abmahnung trotz korrektem Bestell-Knopf

16.08.2012
Zum ersten Mal wurde nun ein Onlinehändler trotz Befolgen der sogenannten Button-Lösung abgemahnt. Wie der Onlinehandelsverband Händlerbund berichtet, handele es sich dabei um eine Abmahnung bezüglich der Anordnung und Auflistung der wesentlichen Merkmale einer Ware auf der Bestellübersichtsseite. So hätten auf der abschließenden Bestellübersicht des abgemahnten Onlinehändlers Angaben zu den Spezifikationen der bestellten Ware gefehlt. Der Abmahner sieht darin eine nicht erfolgte gesetzeskonforme Umgestaltung der Bestellübersichtsseite und somit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, der nach §§ 3 i.V.m. 4 Nr. 11 UWG einen Rechtsbruch bedeute.
Die Button-Lösung hat auch bei Branchenschwergewichten wie Amazon, Ebay & Co. Spuren hinterlassen

Zum ersten Mal wurde nun ein Onlinehändler trotz Befolgen der sogenannten Button-Lösung abgemahnt. Wie der Onlinehandelsverband Händlerbund berichtet, handele es sich dabei um eine Abmahnung bezüglich der Anordnung und Auflistung der wesentlichen Merkmale einer Ware auf der Bestellübersichtsseite. So hätten auf der abschließenden Bestellübersicht des abgemahnten Onlinehändlers Angaben zu den Spezifikationen der bestellten Ware gefehlt. Der Abmahner sieht darin eine nicht erfolgte gesetzeskonforme Umgestaltung der Bestellübersichtsseite und somit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, der nach §§ 3 i.V.m. 4 Nr. 11 UWG einen Rechtsbruch bedeute.

Während rund um das In-Kraft-Treten der Button-Lösung am 1. August 2012 vielenorts über die künftig nötige eindeutige Beschriftung der finalen Bestell-Schaltfläche berichtet wurde, beinhaltet das Gesetz auch weitergehende, weniger bekannte Forderungen an die Händler. So müssen die wesentlichen Informationen unmittelbar und bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar, verständlich und in hervorgehobener Weise nochmals zusammengefasst zur Verfügung gestellt werden. Diese umfassen neben den wesentlichen Merkmalen der Ware, den Gesamtpreis einschließlich aller Preisbestandteile sowie Steuern und anfallende Liefer- und Versandkosten.

Bei der aktuellen einstweiligen Verfügung handelt es sich nicht um die erste Abmahnung seit In-Kraft-Treten der Button-Lösung: So wurde bereits vier Tage nachdem das Gesetz Rechtsgültigkeit erlangte ein Shopbetreiber aufgrund einer nicht gesetzeskonformen Beschriftung seiner finalen Schaltfläche abgemahnt. Gerade im Hinblick auf die Vielzahl von kleinen Onlineshops befürchten Rechtsexperten in Zusammenhang mit der Buttonlösung den Beginn einer neuen Abmahnwelle.

Um Online-Händlern einen Leitfaden für die rechtskonforme Gestaltung der Bestellübersichtsseite zu geben, hat der Händlerbund ein White Paper zu den wesentlichen Merkmalen der Ware erstellt, welches bis zur Konkretisierung des Gesetzes durch die Rechtsprechung erste unverbindliche Hinweise zum Aufbau der finalen Bestellübersicht enthält. Das kostenlose White Paper ist hier abrufbar. (mh)