Es geht um die etwa 28.000 Betroffenen, die ihre Forderungen an den Rechtsdienstleister Myright für eine seiner acht Sammelklagen mit Kunden aus Deutschland abgetreten hatten. Aus der schriftlichen Begründung eines im Juni verkündeten Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) geht zwar eindeutig hervor, dass das Geschäftsmodell von Myright und die massenhafte Bündelung von Ansprüchen zulässig sind. Das hatte Volkswagen lange bestritten.
Trotzdem ist keine schnelle Lösung in Sicht. "Es kann noch einige Jahre dauern, bis es in den großen Sammelklagen zu einer Entscheidung kommt", teilte der Konzern auf Anfrage mit. Der Sachvortrag von Myright enthalte "zahllose Lücken, Widersprüche und Unstimmigkeiten". Für einen Vergleich fehle daher eine "verlässliche Grundlage". Die Gerichte müssten sich nun mit den einzelnen Ansprüchen befassen.
Myright-Geschäftsführer Sven Bode warf VW vor, "auf Zeit zu spielen und die Sammelklagen in die Länge zu ziehen". Nach der Rechtsprechung des BGH zum Dieselskandal wird vom Schadenersatz nämlich die Nutzung des Autos abgezogen - wer es jahrelang weiterfährt, geht also möglicherweise leer aus. Myright will nun sämtliche Forderungen aus den Sammelklagen nach und nach einzeln bei Landgerichten anhängig machen, um so eine schnellere Bearbeitung der Fälle zu erreichen. (dpa/rs)