Autocomplete-Funktion

Digital-Signage-Anbieter legt sich mit Google an

21.06.2013 von Armin Weiler
Markus Spamer, Geschäftsführer von TV-Wartezimmer, ist sauer auf den Internet-Konzern Google: Gibt meine seinen Firmennamen in die Suchmaschine ein, erhält man im Rahmen der Suchergänzungsfunktion den Vorschlag "Insolvenz".
Laut einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts München darf Google nicht nicht mehr die Autocomplete-Kombination "TV-Wartezimmer" und "Insolvenz" liefern.

Markus Spamer, Geschäftsführer von TV-Wartezimmer, ist sauer auf den Internet-Konzern Google: Gibt meine seinen Firmennamen in die Suchmaschine ein, erhält man im Rahmen der Suchergänzungsfunktion den Vorschlag "Insolvenz".

TV-Wartezimmer stattet Arztpraxen mit Flachbildschirmen und dem entsprechenden Content aus. Nach eigenen Angaben erreicht der Digital-Signage-Dienstleister mit über 6.500 Installationen bereits über fünf Millionen Zuschauer pro Monat. Bei der Internet-Suche über Google nach TV-Wartezimmer wird jedoch gleich an dritter Stelle die Kombination "tv-wartezimmer insolvenz" angezeigt. Folgt man diesem Vorschlag, erhält man allerdings keinerlei Suchergebnisse, die zu dieser Suchanfrage passen. Es werden lediglich Suchergebnisse ausgeworfen, die auf die Insolvenz eines Mitbewerbers aus dem Jahr 2005 führen. "Damit wird der falsche Eindruck erweckt, wir befänden uns in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder seien nicht mehr zahlungsfähig", ärgert sich TV-Wartezimmer-Chef Markus Spamer. Seiner Meinung nach ist hier die Google-Autocomplete-Funktion "unzutreffend und geschäftsschädigend". Spamer hatte daraufhin versucht, bei Google eine Änderung der Autocomplete-Funktion zu erreichen. "Google Inc. hat auf unsere schriftliche Aufforderung im Mai, den streitgegenständlichen Suchvorschlag nicht mehr anzuzeigen und uns binnen 14 Tagen eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, noch nicht einmal reagiert.", ärgert sich Spamer.

Auch Bing schlägt "Insolvenz" vor

Auch die Microsoft-Suchmaschine "Bing" liefert das Ergebnis. TV-Wartezimmer prüft nun die "angezeigten Schritte".

Spamer blieb daher nur der Gang zum Gericht, mit Erfolg: TV-Wartezimmer hat nun durch das Landgericht München gegen Google Inc. eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach ist es Google untersagt, nach Eingabe des Suchbegriffs "TV-Wartezimmer" den Ergänzungssuchbegriff "Insolvenz" anzuzeigen oder vorzuschlagen. "Im Falle der Fortsetzung der Verletzung drohen uns irreparable geschäftliche Schäden", befürchtet der TV-Wartezimmer-Chef.

Allerdings steht Google mit dem Ergebnis der Suchergänzungsfunktion nicht alleine da. Auch die Microsoft-Suchmaschine "Bing" kommt zu diesem Ergebnis. Auf Nachfrage von ChannelPartner erklärt TV-Wartezimmer, dass dies noch nicht bekannt gewesen sei. Man prüfe nun den Sachverhalt und die angezeigten Schritte.

Obwohl die einstweilige Verfügung bereits am 17. Juni 2013 erwirkt wurde, ist die beanstandete Autocomplete-Anzeige immer noch online. Da das Schreiben an die Google Inc., die die deutsche Google-Seite offiziell betreibt, zugestellt wird, kann es laut TV-Wartezimmer mit der Zustellung einige Tage dauern. Man rechnet in Freising damit, dass spätestens Mitte nächster Woche die "fehlerhafte Suchwortergänzung" korrigiert ist. (awe)