Überblick

Diese Gesetze ändern sich 2018

10.01.2018 von Peter Stelzel-Morawietz
Neues Jahr, neue Gesetze, neue Regelungen. Wir haben die wichtigsten Änderungen aus dem IT- und Online-Bereich für Sie zusammengestellt.
So ändert sich die Rechtslage 2018.
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Am 13. Januar treten die neuen, europaweit einheitlichen Regeln für den Zahlungsverkehr in Kraft. Auswirkungen hat das beim Online-Banking, bei Kartenzahlungen sowie bei Überweisungen und Lastschriften. Statt wie bisher bis zu einem Betrag von 150 Euro haften Verbraucher bei Missbrauch ihrer Bank- oder Kreditkarte sowie von PIN und TAN beim Online-Banking nur noch bis 50 Euro. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gilt weiterhin die unbeschränkte Haftung.

Wie der Bankenverband weiter mitteilt, müssen Sie bei Hotel- oder Reisebuchung oder beim Mieten eines Autos künftig ausdrücklich dem Betrag zustimmen, bis zu dem Ihre Kreditkarte vorübergehend belastet werden darf – das bisherige „Blanko-Blocken“ ist nicht mehr erlaubt.

Drittens dürfen Sie PIN- und TAN-Daten fürs Online-Banking nun ausdrücklich an solche Dienste weitergeben, die Sie mit Zahlungen beauftragen. Bei den Direktüberweisungsverfahren ist nach Giropay nun auch Sofort (früher „Sofortüberweisung“) gesetzlich anerkannt. Mehr Sicherheit beim Online-Bezahlen, etwa durch die Identifikation per Fingerabdruck, wird es erst im nächsten Jahr geben; schon 2018 verboten sind dagegen sämtliche Aufschläge beim Online-Bezahlen mit Kreditkarte.

Neue EU-Reiserichtlinie und Notrufsystem eCall im Auto

Erst zur Jahresmitte tritt die neue Pauschalreiserichtlinie in Kraft. Sie gilt dann wie bisher schon bei Pauschalreisen auch für Reisen, die Kunden sich auf Online-Portalen selbst zusammenstellen. Die neue Kategorie „vermittelte verbundene Reiseleistung“ schützt dann beispielsweise bei Insolvenz des Anbieters, wenn der Kunde auf einem Portal zwei oder mehr verschiedene Leistungen für dieselbe Reise bucht und dafür getrennte Rechnungen erhält. Außerdem müssen die Reiseportale ab 1. Juli ebenso wie klassische Reisebüros ihre Kunden per Formblatt über deren Rechte informieren, erläutert der Jurist Prof. Ernst Führich aus Kempten.

Bereits zum 1. April müssen europaweit alle neuen Fahrzeuge mit dem eCall-System ausgestattet sein: Dieses elektronische Notrufsystem ruft bei einem schweren Unfall über die 112 automatisch die Rettungsleitstelle an und übermittelt Position und die letzte Fahrtrichtung des Unfallfahrzeugs. Darüber hinaus müssen die Kfz-Hersteller ab September 2018 bei sämtlichen Neufahrzeugen den Verbrauch nach dem neuen Prüfmodus WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) angeben.

Die neuen Verbrauchswerte sollen realistischer sein als die bisherigen NEFZ-Verbräuche. Messungen auf der Straße unter Realbedingungen (RDE: Real Driving Emissions) sind erst für 2019 vorgeschrieben.

Smartmeter, neue GWG-Grenzen und TV-Geoblocking

Kompliziert wird es bei elektronischen Stromzählern, häuft auch Smartmeter genannt. Zwingen zum Einbau kann der Strombetreiber nur solche Haushalte, die jährlich mehr als 10.000 kWh verbrauchen – das trifft praktisch auf solche Verbraucher zu, die mit Nachtspeicheröfen heizen. Wirklich intelligent sind aber nur die per Datenkommunikation aus der Ferne ables- und steuerbaren „intelligenten Messsysteme“, nicht dagegen die einfacheren „modernen Messeinrichtungen“.

Für den Kauf von PC- und IT-Zubehör wichtig ist die steuerlich relevante Grenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG), diese wurde zum Jahresanfang fast verdoppelt. Der maximale Nettobetrag für den Sofortabzug liegt nun bei 800 Euro; inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer sind dies 952 Euro.

Noch keine Einigung absehbar ist bei der Frage, ob Fernsehsendungen künftig auch im europäischen Ausland zu sehen sein werden – hier wird auf EU-Ebene weiter um Einnahmen und Gebühren geschachert. (PC-Welt)

Lesetipp: Voraussetzungen für die GWG-Abschreibung