Geld statt Firmenwagen

Dienstwagen zurückgeben wegen Corona?

16.06.2021 von Alexandra Mesmer
Viele Führungskräfte fragen sich, ob sie ihren Firmenwagen angesichts des Pandemie-bedingten Homeoffice-Trends und ausfallenden Geschäftsreisen zurückgeben und stattdessen die volle Vergütung verlangen können.
Kein Grund für Dienstwagen in der Pandemie? Das können Sie tun.
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Arbeitsrechtlerin Claudia Knuth, Partnerin der Anwaltskanzlei Lutz/Abel in Berlin und Hamburg kennt die Antwort auf diese Frage: "Sind beide Parteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, damit einverstanden, lässt sich die Dienstwagenregelung auch wieder zurücknehmen. Einseitig ist sie aber grundsätzlich nicht zu kündigen."

Firmenwagen: Fahrtenbuch vs. Ein-Prozent-Regel

"Die Argumentation, ich will den Dienstwagen zurückgeben, weil ich derzeit eh nirgendwo mit ihm hinfahren kann, greift nicht durch. Beide Seiten - Arbeitgeber wie Arbeitnehmer - sind einen Vertrag zur Überlassung des Dienstwagens eingegangen. Daher sind grundsätzlich auch beide Parteien an diesen Vertrag gebunden. Auch der Arbeitgeber kann daher dem Vertriebsmitarbeiter nicht einfach den Dienstwagen inklusive Privatnutzung entziehen, weil es weniger dienstliche Kundenbesuche gibt.

Wer über einen Dienstwagen verfügt und ihn wegen seiner Homeoffice-Tätigkeit aber weniger nutzen kann, könnte sich überlegen, ein Fahrtenbuch zu führen, statt den Wagen pauschal über die Ein-Prozent-Regel zu versteuern. Ein solcher Wechsel kann aber regelmäßig nur zu Jahresanfang stattfinden. Zudem darf das Fahrtenbuch keine Lücken aufweisen. Das Finanzamt kontrolliert genau."