Prävention und Maßnahmen

Diebstahl im Urlaub – was tun?

08.06.2015 von Renate Oettinger
Die Arag-Experten sagen, was zu tun ist, wenn Diebe im Ausland zugeschlagen haben, und mit welchen Maßnahmen man vorbeugen kann.

Eine der ärgerlichsten Erfahrungen, die ein Reisender machen kann, ist sicherlich der Diebstahl von Dokumenten, Geld, Kreditkarten und Wertsachen im Ausland. Denn darunter leidet nicht nur die Reisekasse, auch der Erholung tut ein solches Ärgernis nicht gut. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass schnellstmöglich nach Verlust der eigenen "Sieben Sachen" die Polizei, die Versicherung und andere Institutionen eingeschaltet werden müssen.

Werden in der Ferien Dokumente wie EC-Karten, Kreditkarten oder Flugtickets gestohlen, sollten umgehend die entsprechenden Notfallnummern der Anbieter angerufen werden.
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Damit man im Fall des Falles weiß, was zu tun ist, um den Schaden einzugrenzen, haben die Arag-Experten die wichtigsten Maßnahmen rund um den Diebstahl im Urlaub zusammengestellt. Immerhin wurden etwa 15,2 Prozent aller Deutschen schon einmal im Urlaub bestohlen.

Prävention

Zunächst einmal gilt, es gar nicht erst zu einem Diebstahl kommen zu lassen! Man sollte zum Beispiel immer den Safe im Hotelzimmer nutzen oder nach dem hoteleigenen, meist größeren Tresor fragen. Bei ordnungsgemäßem Gebrauch haften in Deutschland und dem europäischen Ausland die Hoteliers, wobei die Haftung bei den Zimmersafes beschränkt sein kann. Unbedingt vermeiden sollte man die Mitnahme von größeren Mengen Bargeld. Auch den Hotelschlüssel sollte man idealerweise nicht an der Rezeption abgeben und die Umgebung gut im Auge behalten.

Schadensbegrenzung

Sollte trotz aller Vorsicht dennoch etwas passiert sein, ist das Wichtigste nach einem Diebstahl die sofortige Kontaktaufnahme mit Polizei und Versicherung. Sollte nämlich keine Anzeige erstattet oder der Diebstahl nicht unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Schadens. Auch ist es von größter Wichtigkeit, die Anzeige nicht nur bei einem Streifenbeamten, sondern direkt auf dem zuständigen Revier aufzugeben.

Obwohl die gängige Hausratversicherung für deutlich mehr Schäden aufkommt als viele denken, ist der Abschluss einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung oft ratsam. Diese schützt vor Verlust oder auch Beschädigung des Reisegepäcks. Allerdings sind auch hier einige Regeln zu befolgen: Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, nicht sorglos mit seinem Gepäck umzugehen. Lässt er seine Reisetasche zum Beispiel unbeaufsichtigt im Bahnabteil stehen, während er ins Bordrestaurant geht, oder gibt sie einem Fremden zum Tragen, handelt er grob fahrlässig.

Neuer Pass beim Konsulat

Bei Verlust von Dokumenten wie EC-Karten, Kreditkarten und Flugtickets sollten die Notfallnummern der verschiedenen Anbieter angerufen werden. Hier können Schäden gemeldet und Karten gesperrt werden. Fehlen nach dem Diebstahl Reisepass oder Personalausweis, helfen die Deutsche Botschaft oder das nächste Konsulat weiter: Dort werden Ersatzausweise ausgestellt, die die Rückreise ermöglichen. Auch bei gestohlenen Zahlungsmitteln besteht die Pflicht, Diebstähle sofort zu melden, sonst könnte der entstandene Schaden, etwa wenn die Kreditkarte von Fremden verwendet wird, auf den Bestohlenen zurückfallen.

Zur Sicherheit sollten vor der Abreise alle wichtigen Dokumente fotokopiert und Daten wie Notfallnummern und Adresse der deutschen konsularischen Vertretung notiert werden. Die Mitnahme eines Notfall-Passes mit allen wichtigen Rufnummern auf einen Blick ist in diesem Fall eine große Hilfe. Die zentrale Sperr-Notrufnummer +49 116 116 ist in Deutschland gebührenfrei 24 Stunden am Tag zu erreichen. Aus dem Ausland müssen Sie +49 30 4050 4050 wählen.

Download des Originaltextes: www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit