Kosten und Konditionen vergleichen

Die Bank wechseln – was ist zu tun?

29.04.2013
Sie haben genug von Ihrer Bank? Die wichtigsten Fragen zum Thema "Bank- und Kontowechsel" beantwortet rag-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.
Nur in bestimmten Fällen kann ein Girokonto in ein Pfändungskonto umgewandelt werden.
Foto: Ronald Wiltscheck

Viele Banken bieten mehrere Kontomodelle zu unterschiedlichen Preisen an. Wer Kosten für ein Girokonto verringern möchte, kann durch einen Wechsel der Bank oder der Art des Kontos bis zu 100 Euro im Jahr sparen. Trotzdem sind viele Verbraucher bei der Wahl ihres Geldinstitutes wesentlich weniger preisbewusst als bei anderen Waren oder Dienstleistungen. Die wichtigsten Fragen zum Thema "Bank- und Kontowechsel" beantwortet rag-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

Muss man um zu sparen immer gleich die Bank wechseln?

Tobias Klingelhöfer: Nein. Die meisten Banken und Sparkassen bieten mehrere Kontomodelle an. Der Wechsel vom Servicekonto zur Onlinevariante spart in der Regel am meisten. Grundvoraussetzung ist dann allerdings, dass der heimische PC in puncto Sicherheitsupdates auf dem aktuellen Stand ist und der Kunde sich aufmerksam im Internet bewegt. Das einfachste ist, beim nächsten Bankbesuch nachzufragen ob die Hausbank Onlinekonten ohne monatlichen Grundpreis anbietet, bei denen alle Buchungen inklusive sind und auch die Girocard gratis ist. Solche Konten gibt es nämlich. Bietet die Hausbank so etwas nicht an, kann man immer noch das Geldinstitut wechseln.

Es gibt aber doch auch normale Girokonten, die nichts kosten. Wie kommt man daran?

Klingelhöfer: Die Gratiskonten sind allerdings meist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Meistens verlangen die Banken einen Mindestgeldeingang im Monat. Wenn man genügend verdient, ist das also kein Problem. Manchmal verlangt das Geldinstitut aber auch den Kauf eines Genossenschaftsanteils oder mindestens 50 Einkäufe im Jahr, die mit der Girocard bezahlt werden. Dann muss man die entstehenden Kosten ermitteln und vergleichen - unter Umständen ist ein gebührenpflichtiges Konto dann sogar günstiger als ein Gratiskonto, an das viele Bedingungen geknüpft sind.

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Was ist ein P-Konto?

Kann man sein Girokonto auch in ein so genanntes P-Konto - also ein Konto mit Pfändungsschutz - umwandeln? Und sind die auch gratis?

Klingelhöfer: Ja und nein! Nach dem Pfändungsschutzrecht hat jeder Girokontoinhaber einen Rechtsanspruch darauf, dass sein bereits bestehendes Einzel-Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Liegt eine gemeinsame Kontoinhaberschaft vor, ist eine Umwandlung nicht möglich. Es darf auch jeder auch nur ein einziges P-Konto führen. Die Umschreibung selbst erfolgt dann durch eine einfache Mitteilung an das Kreditinstitut, dass das bestehende Girokonto als P-Konto geführt werden soll. Wegen des Mehraufwandes für die Banken sind P-Konten nicht gratis. Für ihre Führung dürfen die Kreditinstitute aber auch keine höheren Gebühren verlangen als für ein normales Girokonto. Und noch einen Haken gibt es: Da ein P-Konto ein reines Guthabenkonto ist, führt die Umwandlung zur Kündigung eines eventuellen Dispokreditvertrages. Ist bereits ein Dispokredit in Anspruch genommen worden, muss er dann auch zeitnah zurückgezahlt werden.

Kann man sein bestehendes Konto jederzeit kündigen, oder gibt es Laufzeiten, die man einhalten muss?

Klingelhöfer: Als Verbraucher kann sein Konto jederzeit und ohne Vertragslaufzeiten kündigen. Es bestehen keinerlei Kündigungsfristen und die Auflösung eines Girokontos ist kostenfrei. Allerdings empfehle ich, das alte Girokonto erst zu kündigen, wenn die neuen EC- und Kreditkarten einschließlich Geheimnummer und ggf. PIN- und TAN-Nummern zum Online-Banking eingegangen sind.

Welche Tipps geben Sie wechselwilligen Verbrauchern noch mit auf den Weg?

Klingelhöfer: Wichtig ist wie gesagt, das alte und das neue Girokonten eine Zeit lang parallel laufen zu lassen - auch bis alle Daueraufträge übertragen sind. Dann informiert man den Arbeitgeber und unterrichtet alle Firmen, denen eine Einzugsermächtigung vorliegt über die neue Bankverbindung. Letzteres wird leider oft vergessen. Das kann zu erheblichem Ärger führen, wenn regelmäßige Leistungen wie Gas oder Strom auf einmal ausbleiben, weil die Rechnungen nicht mehr beglichen werden. Einige Banken haben für die anstehenden Benachrichtigungen Vordrucke, andere Kreditinstitute sind bei den erforderlichen Schritten behilflich oder übernehmen sogar die gesamte Abwicklung. Einfach einmal bei der neuen Bank nachfragen, inwieweit man mit Unterstützung rechnen kann. (oe)
Quelle: www.arag.de