Von Boris Böhles
Wer nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) vergütungspflichtige Geräte wie zum Beispiel DVD-Brenner nach Deutschland importiert, muss eine Urhebervergütung an die Zentralstelle für Private Überspielungsrechte (ZPÜ) entrichten. Darüber hinaus müssen sowohl Importeure als auch Händler zweimal im Jahr Art und Stückzahl der bezogenen vergütungspflichtigen Produkte und die Bezugsquellen bei der ZPÜ melden.
Das machen aber nicht alle, und so gibt es eine unbekannte Anzahl an Produkten, für die keine Abgabe bezahlt wurde. Was viele nicht wissen: Melden Sie als Händler ihre vergütungspflichtigen Geräte nicht, haften Sie für die ordnungsgemäße Abgabe der Urhebervergütungen, wenn der Importeur beziehungsweise Ihr Lieferant seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist. Das heißt: Wenn Ihr Lieferant als Importeur der Geräte keine Urheberabgabe gezahlt hat, zahlen Sie. Genauere Informationen dazu finden Sie links im Kasten.
Deshalb empfiehlt es sich als Händler erstens, rechtzeitig alle bezogenen Geräte zu den offiziellen Fristen bei der ZPÜ zu melden (siehe Kasten) und zweitens die Lieferquelle genau zu kennen und ihr nicht blind zu vertrauen. Laut Dr. Stefan Müller, Leiter der ZPÜ, sind vor allem sehr günstige Angebote von unbekannten Unternehmen verdächtig. Nicht selten stecken Briefkastenfirmen hinter den Lockangeboten, die es nach erledigten Geschäften nur wenige Wochen später nicht mehr gibt.
Auch Hersteller haben ein Interesse daran, dass für jedes ihrer vergütungspflichtigen Geräte die Abgabe gezahlt wird, da ihnen Umsatz durch nicht bezahlte Urhebervergütungen fehlt. Ein offener Brief von LG-Geschäftsführer Luc Graré an Stefan Müller von der ZPÜ greift diese Thematik auf. Es geht um die Urheberrechtsvergütung für DVD-Brenner. Pro Gerät sind dies 7,37 Euro. Nach Meinung von Graré werden allerdings für rund 15 Prozent der abgesetzten LG-Geräte keine Abgaben von den Importeuren gezahlt.
In seinem Brief schlägt Graré Müller vor, potenzielle "schwarze Schafe", also Unternehmen, die keine Abgaben auf abgabepflichtige Importwaren zahlen, namentlich zu nennen. Seiner Meinung nach müsse die ZPÜ ihre Recherchen intensivieren und die Kontrollen verbessern. Es fehle an einem "lückenlosen Kontrollsystem", meint Graré gegenüber ChannelPartner.
Müller dagegen sieht zwar das Problem, bewertet es aber undramatischer: "Ich halte die 15 Prozent für sehr hoch gegriffen. Sie sind nicht belegbar", sagt er und ist überzeugt: "Das Kontrollsystem funktioniert."
Trotzdem ist Müller von Grarés Vorschlag einer Zusammenarbeit nicht abgeneigt. Er sagt aber auch, dass Hersteller selbst eine Menge tun könnten. Sie könnten zum Beispiel anhand der Seriennummern die Geräte verfolgen und genau nachvollziehen, wer damit wo und wann gehandelt hat. In der Praxis gestaltet sich dies aber recht schwierig, denn dazu müssten die Unternehmen erst einmal ein solches System zur Erfassung einführen, und zwar international.
Damit Sie sich selbst ein Bild machen können, haben wir beide Briefe abgedruckt. Darunter finden Sie einen Infokasten mit einem Ausschnitt aus dem Urheberrechtsgesetz über Haftung und Pflichten des Handels.
Weitere Informationen, Tarife und Formulare gibt es zum Download unter www.gema.de/zpue.