Gerätehersteller, die ihre Fertigung an Dritte auslagern - häufig in asiatische Länder - beobachten einen wachsenden Trend: Auftragsfertiger produzieren mehr Geräte als bestellt und verkaufen den überschüssigen Teil auf eigene Rechnung auf dem grauen Markt. Diese Produkte sind keine Fälschungen. Nach den Spezifikationen der Markenhersteller gefertigt, entsprechen sie in jeder Hinsicht den legalen Produkten. Auf dem grauen Markt werden sie jedoch nur für einen Bruchteil des Preises angeboten.
Call-Home und Remote-Aktivierung
Eine Modifikation der Hardware ist aus der Ferne kaum möglich. Anders sieht es bei intelligenten Geräten aus. Hier können Hersteller über die integrierte Software auch nach Auslieferung weiterhin auf die Geräte zugreifen, um beispielsweise Modifizierungen und Konfigurationen vorzunehmen oder Updates aufzuspielen.
Häufig ist nicht das Gerät als solches für den Verbraucher interessant. Vielmehr ist es der Leistungsumfang der Software, der das Gerät so wertvoll und begehrt macht. So lässt sich zum Beispiel Softwarelizenzierung zur Aktivierung oderDeaktivierung von Leistungsmerkmalen nutzen. Hersteller und ihre offiziellen Händler oder Vertriebswege sind im Besitz der entsprechenden Schlüssel, mit denen sie Funktionen kostenpflichtig freischalten und - wenn diese nicht mehr benötigt werden - auch wieder abschalten können.
Neue Geräte sind beispielsweise erst dann voll funktionsfähig, wenn sie einen "Home Call" zu einem cloudbasierten Lizenzserver absetzen, der dann wiederum die eigentliche Aktivierung erst auslöst. Sendet ein illegal hergestelltes Gerät diesen Home Call ab, erhält es keine Lizenz und bleibt damit unbrauchbar. Mit dieser Strategie können Gerätehersteller zwar nicht die illegale Fertigung von Geräten durch Auftragsfertiger unterbinden, aber sie können dafür sorgen, dass diese Geräte wertlos sind.
Obergrenze festlegen
Eine weitere Möglichkeit ist die Bereitstellung einer Obergrenze von Softwarelizenzen für die Auftragsfertiger. Der Originalgerätehersteller gibt beispielsweise eine Lizenz für 10.000 Geräte aus. Sobald 10.000 Geräte vom Auftragsfertiger produziert worden sind, werden keine weiteren Lizenzen zur Verfügung gestellt. So wird der Auftragsfertiger automatisch an der Produktion weiterer Geräte gehindert. Sobald das Gerät eingeschaltet wird, prüft es noch vor dem Hochfahren die Gültigkeit der Lizenz. Falls die Obergrenze von 10.000 Lizenzen überschritten wurde, wird der Startvorgang abgebrochen.
Grundsätzlich gilt: Ist die Lizenzierung unzureichend, laufen Hersteller Gefahr, dass ihre Geräte zusammen mit der darin enthaltenen Software über unbefugte Händler auf den Markt gelangen.