Letztens hatte ich mal wieder einen "Geiz-ist-geil-Abtrünnigen" in meinem bescheidenen Etablissement, dessen Notebook zwar Marke war, aber mit einer seltsamen Produktbezeichnung für eben diese Klientel geschaffen wurde. Laut Herstellerangabe mit vier Stunden Laufzeit ausgestattet, gibt das Kästchen aber bereits nach eineinhalb Stunden den Geist auf. Dass diese Werte laut Fachmarkt nur mit Vista erreicht werden, war nur einer der Kalauer!
Nun hatte ich zwar noch keinen Euro an diesem armen Menschlein verdient, aber meine gute Tat hatte ich auch noch nicht vollbracht, und so kamen wir in ein spannendes Gespräch über Produktaussagen. Vier Stunden hält so ein Akku tatsächlich nur, wenn der Bildschirm mit halber Kraft strahlt, die Grafikkarte im Schlafmodus ist und Prozessor wie Festplatte höchstens mal zucken. Wenn das DVD-Laufwerk nicht in Gebrauch ist, Bluetooth und WLAN abgeschaltet sind und keine sonstigen Verbraucher wie DVB-T-Sticks oder MP3-Player angeschlossen sind. Downloads sind auch nicht gut und rechenintensive Spiele oder eine Film-DVD gucken am Übelsten.
Aber genau das wollte der Arme, deshalb hatte er sich das "spieletaugliche" Notebook besorgt und weil es fürs Konserven-Kino ein hochauflösendes 17-Zoll-Breitbild hat. Das allerdings packt die Spiele nur mit Stromanschluss. Die anderen Haken wie lange Reaktionszeiten, Bewegungsunschärfe und Verzeichnungen bei Auflösungsänderung machten ihm klar, dass er einem PR-Gag auf den Leim gegangen war. Richtig gute Akkus in guten Notebooks kosten auch richtig Geld und müssen trainiert werden. Aber wer weiß so etwas – im Supermarkt!
Mein Fazit: Warum gehen diese feigen Abmahnanwälte nicht einmal auf solche Schweinereien los? Oder gibt es da einen Karrierekonflikt?
Bis demnächst, Euer Querschläger!
(Der ChannelPartner-Autor "Querschläger" ist ein Fachhändler aus Rheinland-Pfalz.)