Webseiten und Datenschutz

Den Like-Button von Facebook richtig einsetzen

01.07.2013
Datenschützer warnen vor dem überall auftauchenden Gefällt-Mir-Button von Facebook. Tatsächlich übermittelt er persönliche Daten, auch ohne dass man ihn angeklickt hat. Was also tun?
Datenschützer warnen vor dem überall auftauchenden Gefällt-Mir-Button von Facebook. Tatsächlich übermittelt er persönliche Daten, auch ohne dass man ihn angeklickt hat.

Nach einer entsprechenden Veröffentlichung der Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ist der datenschutzkonforme Einsatz des Facebook-Like-Buttons in Frage gestellt worden. Mittlerweile wurde eine datenschutzkonforme Anpassungsmöglichkeit vorgestellt.

Hintergrund

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein hat am 19. August 2011 per Pressemitteilung veröffentlicht, dass nach ihrer Ansicht die Einbindung des Facebook-Like-Buttons datenschutzwidrig sei. In einer Passage des in diesem Zusammenhang durch die Aufsichtsbehörde erstellten Gutachtens wurde zudem ausgeführt, dass wohl auch eine Einwilligung keine ausreichende Grundlage bilden könne (S. 20 ff.).

Wer ist betroffen?

Die Entscheidung der Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein hatte zunächst Bedeutung für in Schleswig-Holstein ansässige Unternehmen und Webseitenbetreiber. Die Behörde gab an (vgl. das entsprechende Youtube-Interview), mit der Maßnahme nicht "den kleinen Webseitenbetreiber" sondern Facebook im Visier zu haben.

Reaktion

Sowohl die datenschutzrechtliche Einschätzung als auch die Art und Weise des Vorgehens stehen infrage (vgl. zum Beispiel den Artikel ("Datenschutz und der Facebook-Like-Button: was Webseiten-Betreiber beachten müssen") oder auch die Beiträge der Kollegen Schmidt ("Verstößt die Verwendung des "Gefällt mir"-Buttons wirklich gegen deutsches Datenschutzrecht?"), Stadler ("Wie geht es weiter mit dem Datenschutz?") und Härting ("Öffentlichkeitsarbeit einer Landesbehörde: Warum die "Facebook-Kampagne" des ULD verfassungswidrig ist") sowie die Pressemitteilung der Landesregierung Schleswig-Holstein ("Facebook und Datenschutz: Chef der Staatskanzlei Dr. Wulff spricht mit Landesbeauftragtem für Datenschutz - Bürgerbeteiligung weiter stärken").

Lösungsvorschlag

Infolge der Diskussion wurde das von Jens Ferner (schon seit einiger Zeit im Einsatz befindliche) Zusatz-Plug-in von der Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein für im Grundsatz zulässig erachtet. Dieses Tool "aktiviert" den Facebook-Like-Button erst nach dem Klick auf eine entsprechende Einwilligung (weitere Details zu diesem Tool finden sich hier).

Was sollten Webseitenbetreiber beachten?

1. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit ist nach wie vor umstritten. Es gibt gute Argumente für beide Seiten. Höherinstanzliche Gerichtsurteile zu den in Frage stehenden Aspekten existieren bislang nicht.

2. Neben der Möglichkeit einer Auseinandersetzung mit der Datenschutz-Aufsichtsbehörde sollten Sie auch die wettbewerbsrechtliche Seite (sprich das (ebenfalls umstrittene) Abmahnrisiko in Ihre Entscheidung über den Einsatz des Facebook-Like-Buttons mit einfließen lassen.

3. Alle Webseiten-Betreiber sollten eine Anpassung des Facebook-Like-Buttons in Erwägung ziehen. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:
IITR GmbH, Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, Externer Datenschutzbeauftragter, Tel.: 089 51303920, E-Mail: email@iitr.de, Internet: www.iitr.de

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Tipp 2
Achten Sie auf Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken. Ihr Facebook-Profil sollte so eingestellt sein, dass nur bestätigte Kontakte Ihre Einträge und Bilder sehen können.
Tipp 3
Beobachten Sie Namensvetter im Netz und grenzen Sie sich gegebenenfalls stärker ab. So besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen Ihnen und Ihrem Namensvetter.
Tipp 4
Nutzen Sie Business-Netzwerke wie Xing, um Ihre Kompetenzen zu zeigen und sich beruflich zu vernetzen.
Tipp 5
Achten Sie auf aktuelle Kontaktdaten im Netz, lautet die fünfte Empfehlung von Reputeer. Wer seine Kontaktdaten lieber nicht im Internet sehen möchte, sollte darauf achten, dass die Einstellungen bei Xing und Co. so gewählt werden, dass die Kontaktdaten nicht einsehbar sind.
Tipp 6
Immer sollte gelten: Überlegen Sie sich gut, was Sie ins Netz stellen. Das Internet vergisst nichts.
Tipp 7
Veröffentlichen Sie aktiv Inhalte zu den Themen, mit denen Sie in der Öffentlichkeit in Verbindung gebracht werden möchten.
Tipp 8
Löschen Sie Ihre Profile in sozialen Netzwerken, die Sie nicht aktiv nutzen. Dann werden Sie nicht mit der Plattform in Verbindung gebracht und laufen darüber hinaus nicht Gefahr, mit einem veralteten Profil im Netz vertreten zu sein.
Tipp 9
Bei all diesen Tipps sollte man aber immer authentisch bleiben und ein stimmiges Bild von sich im Netz zeigen.
Tipp 10
Der letzte Ratschlag mahnt zur Vorsicht bei der Nutzung von Applikationen, denen man umfassenden Datenzugriff gewährt. Vor der Nutzung einer Applikation sollte man sich die AGBs genau durchlesen.