Kündigungsfristen

Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

25.01.2021 von Renate Oettinger
Unser Ratgeber zeigt, woraus sich die Kündigungsfrist ergibt, wann sie zu laufen beginnt und was Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten sollten.
Wenn es zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommt, sind viele Arbeitnehmer zunächst über die anzuwendenden Kündigungsfristen verunsichert.
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Haben Sie eine ordentliche Kündigung erhalten? Oder selbst fristgemäß gekündigt, zum Beispiel um Ihre Karrierechancen zu verbessern? Dann ist es unbedingt erforderlich, die für Sie geltende Kündigungsfrist zu kennen. Denn bis zu deren Ablauf besteht das Arbeitsverhältnis fort: Sie müssen weiterhin Ihre Arbeit erledigen - und beziehen dafür die volle Vergütung.

Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist oft eine emotionale Extremsituation. Kein Wunder, dass es vielen Arbeitnehmern schwerfällt, nach einer ordentlichen Kündigung weiter zur Arbeit zu kommen. Auch wer selbst fristgemäß kündigt, hat dazu häufig keine Lust mehr: Er ist in Gedanken bereits beim neuen Job.

Doch das Arbeitsrecht ist hier eindeutig: Grundsätzlich ist bei jeder ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist zu wahren. Was das für Sie bedeutet? Ganz einfach: Selbst nach Aussprache der fristgemäßen Kündigung dauert das Beschäftigungsverhältnis erst einmal fort. So sind Sie als ausscheidender Arbeitnehmer verpflichtet, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter für Ihren Arbeitgeber tätig zu sein (außer bei Freistellung).

Natürlich haben Sie dafür Anspruch auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Entlohnung. Davon profitieren beide Seiten. Der gekündigte Arbeitnehmer steht nicht unvermittelt auf der Straße, sondern kann sich aus zunächst finanziell abgesicherter Position heraus einen neuen Job suchen. Und der Arbeitgeber gewinnt seinerseits an Planbarkeit. Denn bei Fortgang eines Mitarbeiters hat er Zeit, die freigewordene Stelle mit einem geeigneten Kandidaten wieder zu besetzen.

Woraus resultiert die Kündigungsfrist?

Bei der Kündigungsfrist handelt es sich um die Zeitspanne, die zwischen Zugang der ordentlichen Kündigung und dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses liegt. Sie kann sich aus einem Gesetz, Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag ergeben.

Ein gekündigter Arbeitnehmer ist verpflichtet, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterzuarbeiten. Eine Ausnahme gilt nur bei der Freistellung.
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Im Kündigungsschreiben muss die Kündigungsfrist laut ARAG Experten nicht erwähnt sein. Es genügt zu erklären, dass man das bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß kündigen möchte. Wird kein Datum zur Beendigung angegeben, ist dieses anhand der geltenden Frist zu errechnen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

In den meisten Fällen ergibt sich die Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Maßgeblich ist hier der Paragraph 622. Er schreibt für Kündigungen durch den Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats vor. Das gilt aber nicht, wenn Sie selbst kündigen, sondern Ihnen Ihr Arbeitgeber. Hier hängt die Kündigungsfrist direkt mit der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit zusammen. Laut BGB gelten dann die folgenden Kündigungsfristen:

Praxistipp: Setzen Sie auf juristische Unterstützung

Häufig ist bei einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht zweifelsfrei klar, welche Kündigungsfrist tatsächlich einzuhalten ist. Zudem wird manchmal außer Acht gelassen, dass die aufgrund eines Tarifvertrags geltende oder im Arbeitsvertrag genannte Frist länger ist als die vom Gesetz vorgeschriebene. Die Folge: Entlohnungsansprüche werden erst spät oder sogar gar nicht erhoben. Sie sind sich unsicher, was die für Sie anzuwendende Kündigungsfrist betrifft? Tipp der ARAG Experten: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, damit Sie am Ende nicht unwissentlich auf Geld verzichten, das Ihnen rechtlich zusteht.