Das Verfahren zur Ausstellung eines Erbscheins ist relativ aufwendig. Deshalb sollten Erben prüfen, ob sie ein solches Dokument wirklich benötigen. Die Arag-Experten sagen, worauf man achten muss.
Wer erbt, benötigt einen Erbschein, wenn er das Vermögen des Erblassers übernehmen möchte, etwa dann, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört und kein notarielles Testament vorhanden ist. Auch verlangen Banken oder Behörden häufig einen Erbschein, wenn ihnen der Erbe nicht persönlich bekannt ist. Bei kleineren Vermögen verzichten viele Banken allerdings darauf, weil das Verfahren zur Ausstellung des Erbscheins recht aufwendig ist und Kosten verursacht. Die Arag-Experten informieren.
Wo Sie den Erbschein beantragen
Klären Sie zuerst, ob Sie wirklich einen Erbschein brauchen. Haben Sie beispielsweise zu Lebzeiten eine Kontovollmacht erhalten, reicht diese, um an das Bankguthaben zu kommen. Erben Sie ein Grundstück, müssen Sie einen Erbschein nur dann beantragen, wenn weder ein notarielles Testament noch ein notarieller Erbvertrag vorliegen. Sonst genügen diese Urkunden, um Sie als neuen Eigentümer ins Grundbuch einzutragen.
Sie können den Erbschein entweder über einen Notar oder direkt beim Rechtspfleger des Nachlassgerichts beantragen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Der Erbschein wird als Alleinerbschein oder als gemeinschaftlicher Erbschein für alle Miterben beziehungsweise als Teilerbschein für jeden Miterben gesondert erteilt.
Checkliste für Ihren Besuch beim Nachlassgericht
Ausweis oder Reisepass
Sterbeurkunde
Familienstammbuch, um das Verwandtschaftsverhältnis zu dokumentieren
Namen und Anschriften der Miterben sowie der lebenden oder verstorbenen Verwandten des Erblassers, auch wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind
Informationen, ob es einen Prozess über Ihr Erbrecht gibt
Falls vorhanden: Testamente oder Erbverträge bzw. wer sie verwahrt
Bei Eheleuten den Güterstand beziehungsweise bei Lebenspartnern den Vermögensstand
Wird ein Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge beantragt oder ist das vorgelegte Testament eindeutig und nicht bestritten, erteilt das Nachlassgericht den Erbschein, ohne größere Untersuchungen anzustellen.
Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Nachlasswert ab. Gut zu wissen: Schulden werden mit dem Guthaben verrechnet. Beträgt der Nachlass dann beispielsweise 110.000 Euro, zahlen Sie zwei Gebühren: Eine für die Erteilung des Erbscheins und eine für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, insgesamt sind das 546 Euro. Beim Notar kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer dazu.
Erbschein und Erbrecht
Der Erbschein dient lediglich als Ausweispapier. Mit ihm wird nur vermutet, dass demjenigen, der im Erbschein als Erbe bezeichnet ist, auch tatsächlich das Erbrecht zusteht. Stellt sich später beispielsweise durch ein neu gefundenes Testament eine andere Person als Alleinerbe heraus, so ist der ursprüngliche Erbschein unrichtig und muss eingezogen werden.
Steuerfreie Zuschläge zum Gehalt Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben nur unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen sogar vom Arbeitgeber geschuldete, aber nicht gezahlte Zuschläge.
Geld sparen mit Umschuldung Während sich die Sparer über die Mini-Zinsen ärgern, können Kreditnehmer aufatmen, denn die Konditionen für Ratenkredite werden immer günstiger, sagen die Arag-Experten.
Kinderbetreuungskosten und Finanzamt Das Taschengeld für ein Au-Pair-Mädchen kann nur dann im Rahmen der Kinderbetreuungskosten steuermindernd anerkannt werden, wenn die Zahlung unbar und auf ein Konto des Au-Pairs erfolgt ist.
Kostenfalle Künstlersozialabgabe Warum die finanzielle Mehrbelastung wächst und die Gefahr drohender Abgabenbescheide steigt, erklärt Arnd Lackner.
Splittingtarif und Lebensgemeinschaft Für Jahre, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) noch nicht in Kraft war, kann das steuerliche Splittingverfahren nicht beansprucht werden.
Beratungsfehler – Anlageberater haftet Immer wieder werden Privatanlegern hoch spekulativen Anlagen angeboten – sei es nun aus Skrupel- oder aus Ahnungslosigkeit. Aber die Käufer sind den Beratern nicht schutzlos ausgeliefert.
Arbeitskleidung von der Steuer absetzen Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten für typische Berufskleidung. In Ausnahmefällen umfasst der Steuervorteil auch zivile Kleidung. Welche Chancen und Grenzen Steuerzahler kennen sollten, sagt Uta-Martina Jüssen vom BVBC.
Kaufverträge wegen Wuchers nichtig Wenn Leistung und Gegenleistung in einem besonders groben Missverhältnis stehen, da der tatsächliche Wert einer Eigentumswohnung mehr als doppelt so hoch ist wie der vereinbarte Kaufpreis, ist der Kaufvertrag unwirksam.
Home Office und die Anerkennung durch das Finanzamt Ein häusliches Arbeitszimmer und ein Telearbeitsplatz sind steuerrechtlich nicht das Gleiche. Das hat der Bundesfinanzhof neulich klar gestellt.
Chef, Firmenwagen und Finanzamt Bei der Pkw-Nutzung durch einen Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte fällt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs keine Umsatzsteuer an.
Anpassung der Betriebsrente prüfen Bei der Entscheidung über die Höhe der Anpassung ist unter anderem die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Rabatte für Mitarbeiter und die Lohnsteuer Rabatte, die Mitarbeitern beim Abschluss von Versicherungsverträgen anfallen, stellen unter bestimmten Voraussetzungen steuerrechtlich keinen Arbeitslohn Dritter dar.
Steuerfalle Quittungsblock Falsch ausgestellte Quittungen können fatal sein. Das Finanzamt kann den Vorsteueranspruch streichen und Aussteller als Steuerschuldner in Regress nehmen. Was Unternehmen und Privatleute beachten sollten, sagt Axel Uhrmacher.
Eigenbelege und Finanzamt Ohne Belege lassen die Finanzbehörden in der Regel keinen Kostenabzug zu. Doch in Ausnahmefällen dürfen Steuerzahler auf Eigenbelege zurückgreifen. Was dabei zu beachten ist, sagt Uta-Martina Jüssen.