Was Online-Händler beachten müssen

Das Impressum im Internet, Teil 3

11.03.2014 von Alexander Bräuer
Wo die Angaben zur Anbieterkennzeichnung im Impressum bereitgestellt werden müssen und von welchen Darstellungsvarianten besser Abstand zu nehmen ist, erklären wir in Teil drei einer fünfteiligen Serie.
Es wird empfohlen, das Impressum auf einer gesonderten Seite des Internetauftrittes vorzuhalten, wobei dringend darauf zu achten ist, dass diese Seite durch einen sog. sprechenden Link von jeder Seite des Internetauftritts aus erreichbar ist.

Der Gesetzgeber bestimmt in § 5 TMG, dass das Impressum eines Internetauftritts "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" zu halten ist. Genaueres lässt sich dem Gesetzestext leider nicht entnehmen, sodass zur Beantwortung der Frage, welche Anforderungen an die Auffindbarkeit des Impressums zu stellen sind, auf die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden muss.

Die Serie befasst sich mit folgenden Themen:
Impressum: Was ist das genau?
Wer ist zur Bereitstellung eines Impressums verpflichtet?
Welche plattformbezogenen Probleme – etwa bei mobile.de, Facebook und Twitter – gibt es?
Welche Inhalte sind in einem Impressum erforderlich?
Wie kann ein rechtskonformes Impressum aussehen?
Beispiele aus der Praxis für verschiedene Anbieter und Rechtsformen

Um es vorwegzunehmen: Ich rate, das Impressum auf einer gesonderten Seite des Internetauftrittes vorzuhalten, wobei dringend darauf zu achten ist, dass diese Seite durch einen sog. sprechenden Link von jeder Seite des Internetauftritts aus erreichbar ist. Entscheidend ist hierbei ferner, dass dieser Link an exponierter Stelle auf jeder Internetseite erscheint und aufgrund seiner Schriftfarbe, Schriftgröße und Schriftart für den Nutzer leicht auffindbar ist – ein Scrollen über die Internetseite muss hierbei vermieden werden.

Der sprechende Link sollte idealerweise "Impressum" heißen. Aber auch Bezeichnungen wie "Kontakt" oder "Anbieterkennzeichnung", "Informationen nach § 5 TMG" haben sich in der Praxis durchgesetzt, sodass der durchschnittlich verständige Internetnutzer davon ausgehen darf, dass sich auch hinter diesen Links ein Impressum finden lässt.

Die häufigsten Gütesiegel für Online-Shops -

Das Angebot an Gütesiegeln für Webshops ist zuletzt immer größer geworden. Damit Sie wissen, welche Zertifikate es für Internetshops gibt, haben wir die häufigsten zusammengestellt.
Trusted Shops
... ist ein häufig anzutreffendes Gütesiegel mit umfangreichen Testverfahren. Eigenen Angaben zufolge besitzen mehr als 19.000 Online-Shops in Europa dieses Siegel. Vor der Vergabe werden Rechts- und Sicherheitskriterien des Onlineshops geprüft, auch die Bonität des Händlers (Sichtung der Bilanzen). Gültig für ein Jahr mit jährlicher Folgeprüfung. <br><br>Gebühren: je nach Leistungspaket zwischen 708 und 1.188 Euro pro Jahr für den Shop-Betreiber.
TÜV Süd safer-shopping
... ist nach eigenen Abgaben das Gütesiegel mit dem umfangreichsten Test auf dem deutschen Markt. Händler werden zu Kontroll- und Beratungszwecken persönlich besucht. Fingierte Testkäufe, bei denen Benutzerfreundlichkeit und Kundenzufriedenheit über längeren Zeitraum getestet werden, sind Standard. Unbegrenzte Gültigkeit mit jährlicher Überprüfung. <br><br>Gebühren: abhängig vom Aufwand der Zertifizierung.
EHI Geprüfter Online-Shop
... ist ein Gütesiegel des EHI Retail Institute. Geprüft werden Rechts- und Sicherheitskriterien, auch Preistransparenz. Händler müssen neben Vorkasse mindestens eine weitere Zahlungsart anbieten. Gültig für ein Jahr mit jährlicher Folgeprüfung.
Sicher-Shoppen.info
... ist eines der jüngeren Zertifikate auf dem Markt. Es enthält einen Vermerk mit dem aktuellen Datum und dem Shop-Name, wodurch ein Missbrauch nicht mehr möglich sein soll. Sollte es ein Problem mit einem Shop-Betreiber geben, kann das Logo laut Anbieter direkt aus dem entsprechenden Onlineshop ausgeblendet bzw. deaktiviert werden. Die Überprüfung der Shops übernimmt eine unabhängige Kanzlei. <br><br>Gebühren 19,99 Euro pro Monat (zzgl. MwSt.)
Internet Privacy Standards (IPS)
... ist ein Gütesiegel, bei dem neben den Kundendaten auch der Bestellprozess überprüft wird. Das Siegel wurde gemeinsam mit Peter Schaar, von 2003 bis 2013 Bundesbeauftragter für Datenschutz, entwickelt. Gültigkeit: zwei Jahre. <br><br>Gebühren: abhängig vom Aufwand, i.d.R. über 1.000 Euro pro Jahr.
BoniCert
... ist ein günstiges, aber nicht besonders bekanntes Gütesiegel. Von der ComputerBild einst als "fragwürdiges Siegel, das auf lückenhafter Prüfung basiert", abgestempelt, hat der Anbieter mittlerweile einige Umstellungen vorgenommen. <br><br>Gebühren: ab 39 Euro pro Monat
xCert Internet
... ist ein Gütesiegel, das nicht unbedingt zu den bekanntesten Zertifikaten gehört. Dafür ist es aber ungeschlagen günstig – vorausgesetzt man wird als "Jung-Unternehmer" eingestuft und steigt frisch ins Online-Business ein. Besonderheit: Das xCert-Siegel können auch nicht-kommerzielle Webseiten bekommen, auf denen aber kein Shop eingebunden ist. <br><br>Gebühren: ab 5,95 Euro im Monat bei Jahresvertrag
Secured Shop
... ist ein Gütesiegel, das nach einer 50 Punkte umfassenden Einzelprüfung vergeben wird. Verbraucher-Shops und für Business-Shops lassen sich mit leicht unterschiedlichen Zertifikaten versehen. <br><br>Gebühren: ab 29 Euro pro Monat (B2C-Shop) bzw. 39 Euro pro Monat (B2B-Shop)
OnTrustNet
... ist ein Gütesiegel, das nach eigenen Angaben das unkomplizierteste Prüfverfahren aller Gütesiegel besitzt. Es fällt keine Einrichtungsgebühr an und ist monatlich kündbar. <br><br>Gebühren: ab 3,90 Euro pro Monat
Geprüfter Webshop
... ist ein Gütesiegel, das speziell für kleine und mittelgroße Online-Shops entwickelt wurde. Darüber hinaus will der Anbieter auch abmahnsichere Rechtstexte, Kundenbewertungstools, Rechtsberatung und Inkassodienst auch für die kleineren Shops bezahlbar machen. <br><br>Gebühren: ab 9,90 Euro pro Monat
ausgezeichnet.org
... ist ein Gütesiegel, das sich an Online-Shops, Handwerker, Hotels usw. richtet. Es ermöglicht, Kundenbewertungen zu sammeln und direkt auf der Webseite zu zeigen. Mit der All-in-One-Funktion lassen sich zudem Bewertungen aus externen Bewertungsportalen in das Siegel integrieren. <br><br>Gebühren: ab 29,95 Euro pro Monat
Top-Erfahrung.de
... ist ein Gütesiegel, das den potenziellen Kunden zeigt, wie gut ein Angebot ist und wie zufrieden die bestehenden Kunden sind. Dabei lassen sich auch Bewertungen aus anderen Portalen integrieren. <br><br>Gebühren: vier Stufen zwischen kostenloser Basisversion und 79,90 Euro pro Monat
Premium Shops
... ist ein Gütesiegel mit verschiedenen Prüfungen. Da es sich momentan noch im Aufbau befindet, sind kaum detaillierte Angaben möglich.
Geprüfte Seite
... ist ein Gütesiegel, das sich nicht nur speziell an Online-Shops richtet, sondern an alle Betreiber von Webseiten. Im Vordergrund steht, Websites vor teuren Abmahnungen zu schützen. <br><br>Gebühren: ab 12,90 Euro pro Monat
Käuferschutz zertifiziert
... ist ein Gütesiegel, das regelmäßige Nachkontrollen bei geprüften Online-Shops und Internetseiten verspricht. Optional gibt es eine Geld-zurück-Garantie. <br><br>Gebühren: ab 79 Euro pro Jahr
Internetsiegel
... ist ein Gütesiegel, das nicht von einem marktwirtschaftlich orientierten Unternehmen stammt, sondern auf dem Kostenaufwand der Mitglieder des Vereins sicherer und seriöser Internetshopbetreiber e.V. basiert. Händler müssen nur versichern, für Datensicherheit zu sorgen und Zahlungsdaten verschlüsselt zu übertragen. Geprüft wird es aber nicht. <br><br>Gebühren: ab 15 Euro pro Monat.
Shopzertifikat
... ist ein Gütesiegel, hinter dem eine Firma aus Großbritannien steckt. Der Anbieter weist auf ein eingebautes "Kundenmeinungs-Tool" hin, durch den sich die zertifizierten Onlineshops von anderen Onlineshops abheben. <br><br>Gebühren: ab 29 Euro pro Monat.
Trustlabel
... ist ein Gütesiegel, das es in einer Form für Webshop-Betreiber (ab 29,90 Euro pro Monat) und für "normale" Webseiten-Betreiber (ab 4,90 Euro pro Monat) gibt. Anbieter ist ein Unternehmen in Österreich.
Zertifizierte Händler
... ist ein Gütesiegel, das Google erst seit kurzer Zeit auch in Deutschland vergibt. Nach eigenen Angaben wird der erstklassige Service und die hohe Zuverlässigkeit beim kompletten Bestellprozess mit dem Zertifikat belohnt.
Käufersiegel
... ist ein Gütesiegel des Onlinehandelsverbands Händlerbund. Lange Zeit hat sich der Bund vor allem durch das Anbieten von "abmahnsicheren" Rechtstexten für Webshop-Betreiber hervorgetan. <br><br>Gebühren: ab 39,90 Euro pro Monat

Kontakt oder Anbieterkennzeichnung

Fantasiebezeichnungen sollten in diesem Zusammenhang dringend vermieden werden. So entschied beispielsweise das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, dass die Bezeichnung "Backstage" irreführend und somit nicht ausreichend sei, um das Impressum rechtlich korrekt zu verlinken. Auch reicht es nicht aus, das Impressum ausschließlich innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder in Datenschutzerklärungen bereitzuhalten.

Bei Angeboten auf der Internethandelsplattform eBay reicht es nach meiner Ansicht aus, wenn das Impressum auf der sogenannten "mich-Seite" bereitgestellt wird, sofern zusätzlich in jedem Angebotstext darauf hingewiesen wird, dass das Impressum bei einem Klick auf das "mich-Symbol" abgerufen werden kann. So sehen es übrigens auch das Kammergericht Berlin sowie das Oberlandesgericht Köln. Abweichend beurteilt es hingegen das Oberlandesgericht Hamm, was aufgrund des sog. fliegenden Gerichtsstandes, mit dessen Hilfe quasi vor jedem beliebigen Gericht in Deutschland geklagt werden kann, zu einer misslichen Situation für den Anbieter führt. Zur Vermeidung von Kosten und Risiken sollten eBay-Händler deshalb immer von der Möglichkeit Gebrauch machen, die erforderlichen Angaben zusätzlich im eBay-Backend – also im Rahmen ihrer Verkäufereinstellungen – zu hinterlegen. So wird sichergestellt, dass das Impressum anschließend auch (ausformuliert) in jedem Angebot in den dafür durch eBay vorgesehenen Feldern erscheint.

Ich halte es zudem für sinnvoll, das Impressum ausschließlich als Text in die Internetseite einzubinden, da beispielsweise bei Grafiken nicht gewährleistet ist, dass diese, insbesondere bei mobilen Endgeräten, immer abrufbar und damit zu lesen sind. Aber auch abhängig von den Sicherheitsseinstellungen des jeweiligen Internetbrowsers, bspw. aufgrund von Grafik-Blockern, besteht die Gefahr, dass derartige Grafiken nicht eingeblendet werden.

Ebenfalls empfehle ich, von weiteren – mehr oder weniger exotischen – Darstellungsvarianten Abstand zu halten. Zwar soll (mittlerweile) das Impressum als PDF-Dokument ausreichend sein, da sich das PDF-Format zwischenzeitlich als Standard für elektronische Dokumente durchgesetzt habe. Auch wenn bspw. der Acrobat Reader kostenlos erhältlich ist, mag man jedoch berücksichtigen, dass dann der Download des PDF-Readers und anschließend des PDF-Impressums weitere Schritte darstellen, die meiner Meinung nach gegen eine unmittelbare Erreichbarkeit des Impressums sprechen. Dies gilt umso mehr, wenn, abhängig von den Sicherheitsseinstellungen, Popups geblockt werden, so dass der Internetbrowser das Öffnen des PDF-Impressums automatisch verhindert.

Im Video: Juristisch korrekte Webshops - Musterimpressum. Das komplette Videotraining können Sie sich bei video2brain ansehen (Trainer: Michael Rohrlich).

Zum Video: Das Impressum im Internet, Teil 3

Keine Flash-Animation

Nicht minder gefährlich wäre es, das Impressum als Flash-Animation in die Internetseite einzubinden, da es hierbei immer wieder zu Darstellungsfehlern kommt, weil dem Internetbrowser zum Beispiel das Flash-Plugin fehlt oder der Nutzer mit einem iPhone auf die Internetseite zugreift.

Zu beachten ist letztlich, dass das Impressum in allen Sprachen abgefasst sein muss, die auch auf der Internetseite angeboten werden. Richtet sich der Internetauftritt beispielsweise an deutsch- und englischsprachige Nutzer, so muss das Impressum ebenfalls in deutscher und englischer Sprache dargestellt werden.

BITTE BEACHTEN SIE: Aufgrund des Umfangs müssen weitergehende Informationspflichten, bspw. solche nach § 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV), unberücksichtigt bleiben.