Während die meisten sich bald in ihren wohlverdienten Weihnachtsurlaub verabschieden, müssen die Betreiber von Online-Shops zunächst ganz andere Dinge klären. Das Internet „schläft“ ja bekanntlich nie, und das gilt auch für den Onlinehandel.
Was passiert also mit einem Online-Shop, wenn der Betreiber einige Tage oder Wochen wegfahren möchte? Dürfen Online-Shops überhaupt wegen „Urlaub“ schließen? Die Antwort ist: Ja! Mit der richtigen Vorbereitung spricht auch für Online-Händler nichts gegen ein paar entspannte Tage in der Sonne oder in den Bergen.
Erwartungsmanagement betreiben
Haben Sie schon einmal etwas online bestellt, das gar nicht oder erst viel später als erwartet ankam? Wahrscheinlich haben Sie sich ziemlich darüber geärgert und bestellen heute woanders. Das ist mehr als verständlich, schließlich hatten Sie sich auf das Produkt gefreut und sich auf die im Shop angegebene Lieferzeit verlassen.
Ähnlich geht es den Kunden Ihres Online-Shops, die auf ihre Pakete warten, während Sie Urlaub machen - und das nicht angekündigt haben.
Doch Vorsicht! Sie verärgern nicht nur potenzielle Kunden, verlieren Umsatz oder riskieren negative Bewertungen, wenn Sie Urlaubszeiten in Ihrem Shop nicht korrekt ausweisen, sondern verstoßen auch gegen juristische Vorgaben.
Rechtliche Fallstricke vermeiden
Laut Gesetz ist es für Online-Shop-Betreiber zwingend erforderlich, einen konkreten Liefertermin beziehungsweise einen Lieferzeitraum anzugeben. In Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB heißt es: „Der Unternehmer ist […] verpflichtet, dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen […] den Termin, bis zu dem sich der Unternehmer verpflichtet hat, die Waren zu liefern.“
Dieser Absatz bildet die rechtliche Grundlage zu den heute etablierten Lieferzeitangaben. Ein allgemeiner Hinweis wie „Wir sind vom 20.08. bis 04.09. im Urlaub“ ist hilfreich, genügt aus juristischer Sicht jedoch nicht. Vielmehr sind Sie dazu verpflichtet, die Angaben zur Lieferzeit an allen relevanten Stellen auf der Seite des Online-Shops anzupassen.
Übrigens: Sie können alle aufgelaufenen Bestellungen fristgerecht und ohne Stress abarbeiten, wenn Sie etwas Extra-Puffer bei der Lieferzeit einkalkulieren. Das bietet sich insbesondere dann an, wenn Sie damit rechnen, dass während Ihrer Abwesenheit viel bestellt wird.
Als Shop-Betreiber müssen Sie außerdem auch während Ihres Urlaubs eine telefonische sowie elektronische Erreichbarkeit gewährleisten.
Sie fragen sich, ob Sie den Shop einfach für einige Tage oder Wochen „offline stellen“ stellen können? Das ist keine gute Idee! Es befreit Sie nämlich nicht von der Sorgfaltspflicht eines Unternehmers – dazu gehört unter anderem die fristgerechte Beantwortung wichtiger Korrespondenz mit Handelspartnern. Darüber hinaus kann sich das „Offline-stellen“ negativ auf das Ranking in Suchmaschinen auswirken, was Sie sicherlich vermeiden möchten.
Also doch lieber Urlaub in den eigenen vier Wänden? Nicht nötig! Mit ein bisschen kluger Organisation können Sie entspannt in den Urlaub fahren.
Checkliste für den Shop-Urlaub
1. Stammkunden frühzeitig über den geplanten Shop-Urlaub informieren! Verbinden Sie dies am besten gleich mit einer „Urlaubs-Aktion“
2. Hinweis zur Urlaubszeit rechtzeitig und gut sichtbar auf der Online-Shop-Seite integrieren
3. Zeitplan für eventuelle Online-Werbekampagnen prüfen und Werbebudget reduzieren – planen Sie das Geld besser für später ein
4. Automatisierte E-Mail-Vorlagen kontrollieren und Abwesenheitszeit hinzufügen
5. Lieferzeitangaben im Online-Shop an allen relevanten Stellen aktualisieren – auch die AGB nicht vergessen
Und jetzt: Schöne Ferien!