Das Internet stellt keinen rechtsfreien Raum dar. Firmen stehen somit in der Pflicht, die Kommentare ihres Weblogs zu lesen und zu pflegen. Seit 1. März 2007 existiert für Weblogs ein neuer Regelungsrahmen durch das Telemediengesetz (TGM). Das TGM definiert Informations- und Kommunikationsdienste als Telemedien. Somit lohnt es sich für jede Pressestelle, die Corporate Weblogs betreut, das Gesetz etwas näher zu betrachten, um mögliche Fallen zu umgehen und den Konflikt zwischen Meinungs- und Pressefreiheit sowie Persönlichkeitsrechten zu vermeiden.
"Corporate Weblogs bieten einen großen Freiraum für Meinung und Dialog. Sie laden ein zur persönlichen Äußerung - und genau das macht die Vielfältigkeit und den Charme des neuen Werbeinstruments für Firmen aus. Zu bedenken ist jedoch, dass die Kommentare in der Reihenfolge des Eingangs gespeichert und den Lesern weltweit zur Verfügung gestellt werden. Sie sind zeitlich quasi unbegrenzt abrufbar,
sie erreichen eine potenziell breite Wirkung. Und sie bieten je nach Aussagegehalt des Textes Rückschlüsse auf Lebensgewohnheiten und Persönlichkeit des Verfassers", so der Rat von Brigitte Nef, Chefredakteurin des Branchendienstes "PR Praxis".
Fremde Beiträge, so genannte Postings, sollten gekennzeichnet werden durch die Benutzung eines anderen Schrifttyps und durch den Zusatz "Gastkommentare auf dieser Seite geben nicht die Meinung der Redaktion, sondern des Verfassers wieder".
Rechtlich zweifelhafte Kommentare sollte man umgehend aus dem Weblog entfernen. "Dieser redaktionelle Schritt stellt nach neuer Rechtsprechung keinen Eingriff in die Meinungsfreiheit des Autoren dar, sondern es gehört zur Sorgfaltspflicht als Verantwortlicher des Corporate Weblogs, die Beiträge zu löschen, die Schaden anrichten könnten", erklärt Nef. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft hat einen Leitfaden "Haftungsfragen bei Weblogs" herausgegeben, der unter http://www.bvdw.org heruntergeladen werden kann. (pte)