Wer den Schritt zum E-Commerce wagt, muss sich auf einen häufigeren Besuch durch das Finanzamt einstellen. Denn insbesondere im Steuerrecht gibt es zu diesem Thema eine Vielzahl von Besonderheiten, über die man sich vorher Gedanken machen sollte.
Wie sollen die eigenen Waren vertrieben werden?
Grundsätzlich haben Händler, die ihre Waren online verkaufen möchten, zwei Möglichkeiten. Zum einen können sie ihre Waren selbst vertreiben. Dadurch fallen Provisionskosten an Dritte weg, der Gewinn steht alleine dem Händler selbst zu. Der Nachteil ist jedoch, dass man sich selbst darum kümmern muss, dass Kunden den Weg zum eigenen Online-Shop finden. Das bedeutet zusätzliche Werbekosten.
Zum anderen können die eigenen Waren auch über ein Handelsportal wie eBay oder Amazon angeboten werden. Auf der einen Seite, muss man sich dann nicht um Werbung kümmern, weil diese die jeweilige Handelsplattform übernimmt. Auf der anderen Seite müssen aber Einstellgebühren und Provisionen abgetreten werden.
Das sollte bei der Einrichtung eines eigenen Online-Shops beachtet werden
Bevor ein Händler mit dem Online-Verkauf beginnen kann, muss der Online-Shop eingerichtet werden. Zu diesem Zweck muss zunächst eine passende und einprägsame Domain, das ist die Internetadresse, unter der der Shop zu finden ist, gefunden werden. Über www.denic.de kann man prüfen, ob die Wunsch-Domain noch frei, oder bereits vergeben ist. Ist sie vergeben, besteht die Möglichkeit, sie dem Besitzer abzukaufen. Durch den Kauf wird sie ein immaterielles Wirtschaftsgut. Sie darf jedoch nicht abgeschrieben werden, da sie sich nicht abnutzt - der Kaufpreis wirkt sich also erst dann steuerlich aus, wenn die Domain weiterverkauft wird.
Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"
Elektronische Einkommensteuererklärung
Das schlichte "Vergessen" des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen in die entsprechende Anlage zu einer elektronischen Einkommensteuererklärung ist nicht in jedem Fall als "grob fahrlässig" anzusehen.
Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Details von den Steuerexperten der Kanzlei WW+KN.
Auskünfte über Lieferanten – Vorsicht
Bei Auskunftserteilung ist im Hinblick auf die Preisgabe personenbezogener Daten Vorsicht geboten, da der Betroffene (z.B. der Lieferant) bei unzulässiger Offenbarung solcher Daten in seinem Recht verletzt sein kann, weshalb zivilrechtliche (Schadensersatz-)Ansprüche bzw. auch bußgeldrechtliche oder gar strafrechtliche Folgen drohen können, sagt Hans Georg Hofmann.
Was Sie beim Jahresabschluss beachten müssen
Im Juli ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz verabschiedet und verkündet worden, das neben einer Erhöhung der Schwellenwerte für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften zahlreiche weitere Änderungen bei der Bilanzierung bringt. Die Steuerexperten der Kanzlei WW+KN nennen Einzelheiten.
Beschäftigung von Familienangehörigen
Die Mitarbeit von Familienangehörigen in Unternehmen ist praktisch und finanziell reizvoll. Doch sie setzt voraus, diese präzise für die Finanzbehörden nachweisen zu können.
Güterstand und Firmenschutz
Unternehmer und Gesellschafter sollten sich frühzeitig Gedanken über ihren Güterstand machen. Welche Regelungen für das Unternehmen und die Familie sinnvoll sind, erklärt Gereon Gemeinhardt von der DHPG.
Fallstricke bei privaten Finanzspritzen
Bankkredite sind für viele Unternehmen ein Graus. Eine vermeintlich unkomplizierte Alternative sind Darlehen von Angehörigen und Freunden. Die aktuelle Rechtsprechung erweitert den Gestaltungsspielraum, mahnt aber auch zur Weitsicht, sagt Stefan Rattay von der Kanzlei WWS.
Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten
In einem neuen Schreiben regelt das Bundesfinanzministerium ausführlich den Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Immobilie verkauft oder nicht mehr vermietet wird. Details von den Steuerexperten der Kanzlei WW+KN.
Steuerbonus für den Betriebsausflug
Viele Unternehmen stärken mit einem Betriebsausflug den Zusammenhalt unter den Mitarbeitern. Es kann sich lohnen, die Reise mit einem Fortbildungsprogramm zu verknüpfen. Was bei der Planung und Durchführung zu beachten ist, sagt Torsten Lambertz von WWS.
Laub vor der Ladentür
Ob vor dem Privathaus oder vor dem Eingang zum Geschäft: Im Herbst fällt Laub, und das erregt so manche Gemüter bei Nachbarn oder auch Kunden, die über glitschige Blätter zum Ladeneingang rutschen müssen. Wie die Rechtslage hier ist, sagen die Arag-Experten.
Darlehen vom Chef – was das Finanzamt sagt
Das Bundesfinanzministerium hat die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Bestimmung des maßgeblichen Preises bei Sachbezügen in das Schreiben eingearbeitet und weitere Änderungen einbezogen.
Einigung bei der Erbschaftsteuer erreicht
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen.
Provisionsanspruch bei Firmenpleiten
Was geschieht, wenn der Unternehmer nach erbrachter Vermittlungsleistung insolvent wird, sagt Alexander Rilling.
Kalte Progression und Familienleistungen
Das Gesetz für die notwendige Erhöhung von Grund- und Kinderfreibetrag ist kurzfristig um den Abbau der kalten Progression ergänzt und vom Bundesrat verabschiedet worden.
Kekse im Zug – und das Finanzamt
Das Bundesfinanzministerium beantwortet Fragen zum Reisekostenrecht und stellt klar, dass Knabbereien im Flugzeug oder Zug nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale führen.
Wird der Online-Shop durch eigenes Personal aufgebaut, können die Personalkosten, Kosten für benötigte Software und Kosten für spezielle Schulungen in voller Höhe als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen werden. Wer nicht über das nötige Personal verfügt, kann sich auch mit einer Komplettlösung behelfen. Eine solche gilt als immaterielles Wirtschaftsgut und muss deshalb über eine bestimmte Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Das Finanzamt setzt diese in der Regel recht hoch an, meistens über einen Zeitraum von sechs bis acht Jahren. Eine solche Nutzungsdauer ist jedoch unangebracht, da der Online-Shop, aufgrund des rasanten technischen Fortschritts, in der Regel schon nach drei bis vier Jahren erneuert werden muss. Dadurch erhöht sich der jährliche Abschreibungsbetrag. Daneben gibt es natürlich noch die Möglichkeit, den Online-Shop durch einen selbstständigen Dritten aufbauen zu lassen.
Steuerliche Besonderheiten bei dem Vertrieb über ein Online-Portal
Möchte man Waren über ein Portal verkaufen, muss zunächst ein Konto eröffnet werden. Wenn ein Händler über das geschäftliche Konto auch private Ein- und Verkäufe tätigen möchte, kann dies schnell zu steuerlichen Problemen führen. Der Händler muss nämlich stets nachweisen können, welche Aktionen privater und welche geschäftlicher Natur waren. Kann er dies nicht, werden alle als geschäftlich eingestuft - mit allen steuerlichen Nachteilen.
E-Commerce - so vermeiden Sie Kaufabbrüche
Tipp 1 - Checkout überprüfen
Die meisten Käufe werden auf der Bezahlseite abgebrochen. Hier sollten Shop-Betreiber ansetzen.
Tipp 2 - Lieferangaben: So kurz wie möglich
Je weniger Daten potentielle Käufer eingeben müssen, umso geringer die Chance, dass sie abspringen.
Tipp 3 - Zahlungsoptionen prüfen
Findet ein Kunde das gewünschte Bezahlverfahren nicht, droht ein Kaufabbruch. Eine breite Auswahl an Bezahlverfahren kann dies verhindern.
Tipp 4 - Lieferzeit und Lieferkosten: bitte zum Nulltarif!
Sind die Versandkosten zu hoch, springen Kunden ab. Viele Kunden erwarten inzwischen sogar Versand zum Nulltarif.
Tipp 5 - Shops auf mobile Endgeräte optimieren
Immer mehr Kunden nutzen ihre mobilen Endgeräte zum Einkauf. Shop-Betreiber sollten ihre Webseiten darauf einstellen.
Deshalb ist es von Vorteil, wenn man sich ein geschäftliches und ein privates Konto einrichtet. Besonders bei der Plattform eBay kann es schnell zu steuerlichen Unklarheiten kommen, da es sich dabei um eine Auktionsbörse handelt, für die oft steuerliche Besonderheiten gelten.
Um die steuerlichen Einzelheiten genau unter die Lupe zu nehmen, lohnt sich oft ein Besuch beim Steuerberater. Es gibt aber auch spezielle Steuer-Software, die Unternehmer beim Eintritt in den Online-Handel und vielen weitere Steuerfragen unterstützt.
Weitere Tipps, beispielsweise zur Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem eigenen Online-Shop finden Sie zum Beispiel in diesem kostenlosen E-Book. Und das Lexikon für IT-Recht ist bereits in der sechsten Auflage erschienen. (rw)