Kampf gegen geschäftstüchtige Abmahner

Bundesrat stimmt Regeln gegen Abmahnmissbrauch zu

12.10.2020
Unternehmen sollen künftig besser vor missbräuchlichen Abmahnungen etwa von Konkurrenten geschützt werden.
Der Gesetzgeber reagiert auf das Geschäftsmodell "Abmahnung".
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Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat den Neuerungen zu. Neue Regeln sehen vor, dass Mitbewerber bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- oder Informationspflichten im Internet oder gegen Datenschutzrecht keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Abmahnung bekommen. Das Gleiche gilt bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Das soll einen Fehlanreiz für unfaire Abmahnungen mindern.

Wenn sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellt oder die nötigen Informationen fehlen, können Betroffene vom Abmahner eine Erstattung ihrer Kosten fordern. Das soll Massen-Abmahnungen als Geschäftsmodell den Boden entziehen.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland begrüßt die Neuerungen. Grundsätzlich seien Abmahnungen ein legitimes Mittel gegen unlauteres Geschäftsgebaren, so der Verband. Doch bislang seien Abmahnungen allzu oft als "lukrative Einnahmequelle" missbraucht worden. "Systematisch werden Onlineshops auf mögliche rechtliche Fehler oder Lücken in den Rechtstexten hin untersucht. Unter Verwendung von Standardschreiben, die aus vorgefertigten Textbausteinen generiert werden, kontaktieren die Abmahner ihre jeweiligen Gegner und verlangen entsprechende Gebühren und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung", so der Verband. (dpa/rs)