Die neuen Vorgaben für Sicherheitsbehörden, die zur Strafverfolgung und Terrorabwehr auf sogenannte Bestandsdaten zugreifen wollen, fanden bei der Sitzung der Länderkammer nicht die nötige Mehrheit.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorgaben zum Zugriff auf Bestandsdaten im vergangenen Jahr beanstandet und eine Reform bis Ende 2021 verlangt. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen, allerdings mit Einschränkungen.
Bundestag oder Bundesregierung könnten nun den Vermittlungsausschuss anrufen und versuchen, dort eine Lösung zu finden. Dieses Gremium ist je zur Hälfte mit Vertretern von Bundesrat und Bundestag besetzt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte auf Nachfrage, es sei eine wahrscheinliche Option, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen werde. Eine verbindliche Aussage sei derzeit aber noch nicht möglich.
Zu den sogenannten Bestandsdaten gehören neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Passwörter und die Bankverbindung sowie die IP-Adresse eines Computers. Bisher waren solche Datenabfragen allgemein zur Gefahrenabwehr, zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben erlaubt. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass dies nur noch bei einer konkret drohenden Gefahr zulässig ist, weshalb das Gesetz geändert werden musste.
Bestandsdaten umfassen keine Inhalte etwa von Anrufen oder E-Mails und auch keine Verkehrsdaten, aus denen zum Beispiel ersichtlich ist, wer wann mit wem telefoniert hat. (dpa/rs/rw)