Für WLAN-Betreiber

Bundesrat fordert mehr Rechtssicherheit

15.10.2012
Betreiber von drahtlosen Netzwerks (WLAN) sollen künftig nicht mehr so schnell haften, wenn WLAN-Nutzer im Internet gegen das Gesetz verstoßen. Der Bundesrat befürwortete eine entsprechende Initiative aus Berlin und Hamburg, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, durch eine Änderung der entsprechenden Gesetze das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu beschränken.

Betreiber von drahtlosen Netzwerks (WLAN) sollen künftig nicht mehr so schnell haften, wenn WLAN-Nutzer im Internet gegen das Gesetz verstoßen. Der Bundesrat befürwortet eine entsprechende Initiative aus Berlin und Hamburg, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, durch eine Änderung der entsprechenden Gesetze das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu beschränken.

10 Tipps für WLAN-Betreiber
Raten Sie Ihrem Kunden, die kostenfreie Nutzung des WLANs auf zum Beispiel eine Stunde zu begrenzen. So lassen sich Missbrauch durch Dauernutzer verhindern und das Kostenrisiko mindern.
Stellen Sie sicher, dass das WLAN für alle Nutzer mit allen gängigen Endgeräten einfach zu bedienen ist – und für den Betreiber keinen zusätzlichen Aufwand bedeutet.
Prüfen Sie, ob das WLAN-System gewährleistet, dass bei Rechtsverletzungen nicht der Anbieter, sondern der Verursacher haftet.
Achten Sie auf ein einfaches Authentifizierungskonzept für alle gängigen Endgeräte – für sensible Nutzer im besten Fall nur über die Mobilfunknummer ohne Angabe weiterer Daten.
Bieten Sie die optimale Bandbreite. Diese ist abhängig von Nutzern, Applikationen und Endgeräten.
Führen Sie Nutzer zum Hotspot ihres Kunden – durch werbewirksame Beschilderung und Hotspot-Listen /APPs auf Notebooks, Smartphones und in Navigationssystemen.
Ist Ihr Angebot für die Zukunft gerüstet? Die Anmeldung diverser, auch nicht mobilfunkfähiger, Endgeräte wie iPod oder MP3 Player sollte möglich sein. Auch steigt die Nachfrage nach neuen Applikationen wie Video on Demand, Video Conferencing, Online Radio, Gaming und Telefonie.
Arbeiten Sie mit einem WLAN-Provider zusammen, der über Erfahrung in der Gastronomie verfügt.

In dem ohne Aussprache verabschiedeten Entschließungsantrag wird auf die "beträchtlichen Risiken" verwiesen, die für Betreiber von öffentlichen WLANs bestehen, wenn sie ihren Gästen einen drahtlosen Zugang zum Internet bieten. "Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz ist es zunehmende Praxis, Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abzumahnen, wobei die Streitwerte unangemessen hoch und für Bürgerinnen und Bürger oder z.B. Cafés existenzgefährdend sind", heißt es in dem Antrag. Dies verhindere derzeit, dass in stärkerem Maße WLANs frei zur Verfügung gestellt werden. (dpa/rw)