Abstandhalten und Bußgelder

Bitte nicht drängeln!

05.11.2014 von Renate Oettinger
Das Gesetz ist eindeutig: Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss im Straßenverkehr in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich bremst.

Immer wieder wird über schlimme Unfälle berichtet, weil selbst bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn nicht genügend Abstand gehalten wird. Dabei ist das Gesetz eindeutig: "Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird" (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung). Die Arag-Experten nennen die Fakten.

Wer im Straßenverkehr zu nah auffährt oder andere bedrängt, muss ein Bußgeld zahlen.
Wer im Straßenverkehr zu nah auffährt oder andere bedrängt, muss ein Bußgeld zahlen.
Foto: Arno Bachert, Fotolia.com

Faustregeln für Abstände im Straßenverkehr

Abstand halten ist das A und O im Straßenverkehr; darum sollte man sich ein paar Faustregeln merken:

Verkehrssünder werden kräftig zur Kasse gebeten

Um den Rasern und notorischen Dränglern das Handwerk zu legen, wurden im Jahr 2009 die Bußgelder drastisch erhöht, auch für das Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug. ARAG Experten nennen einige Beispiele, wie teuer es laut aktueller Bußgeldkatalog-Verordnung bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h werden kann:

Die Erhöhung der Bußgelder scheint erste Wirkungen zu zeigen: Rund 30 Prozent der Arag-Kunden, die eine telefonische Rechtsberatung im Verkehrsrecht in Anspruch genommen haben, gaben an, dass sie sich nun stärker auf die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln konzentrieren als vorher und u.a. auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand achten werden.

Aggressives Drängeln als strafbare Nötigung

Permanentes Drängeln kann auch den Straftatbestand einer Nötigung erfüllen. Der Unterschied zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Konsequenz = Bußgeld/Fahrverbot) liegt darin, dass eine Nötigung eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch darstellt, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann. Eine strafbare Nötigung kommt z.B. in Betracht, wenn der Fahrer auf ein vorausfahrendes Fahrzeug unter Außerachtlassung jeglichen Sicherheitsabstandes so dicht auffährt, dass dadurch ein besonnener Kraftfahrer in Furcht und Schrecken versetzt wird und eine unfallträchtige Zwangslage entsteht.

Nicht jedes dichte Auffahren, auch mit Einsatz von Hupe oder Lichthupe, erfüllt den Tatbestand einer Nötigung. Laut den Arag-Experten müssen die Dauer und die Intensität des Auffahrens einen Zwang ausüben, der physisch merkbare Angstreaktionen beim Opfer hervorruft.

Fazit

Die Pflicht zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes dient sowohl der Verkehrssicherheit als auch einem optimalen Verkehrsfluss. Insbesondere auf der Autobahn kommt es immer wieder vor, dass Fahranfänger und unsichere Fahrer in Panik geraten, wenn sie im Rückspiegel ein Fahrzeug unmittelbar hinter sich oder mit großer Geschwindigkeit herannahen sehen. Eventuelle Panikreaktionen wie das Ausscheren auf eine andere Fahrbahn oder das abrupte Bremsen waren in der Vergangenheit schon oft die Ursachen für tödliche Unfälle auf der Autobahn.

Quelle: www.arag.de

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