Abstandhalten und Bußgelder

Bitte nicht drängeln!

05.11.2014 von Renate Oettinger
Das Gesetz ist eindeutig: Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss im Straßenverkehr in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich bremst.

Immer wieder wird über schlimme Unfälle berichtet, weil selbst bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn nicht genügend Abstand gehalten wird. Dabei ist das Gesetz eindeutig: "Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird" (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung). Die Arag-Experten nennen die Fakten.

Wer im Straßenverkehr zu nah auffährt oder andere bedrängt, muss ein Bußgeld zahlen.
Foto: Arno Bachert, Fotolia.com

Faustregeln für Abstände im Straßenverkehr

Abstand halten ist das A und O im Straßenverkehr; darum sollte man sich ein paar Faustregeln merken:

Verkehrssünder werden kräftig zur Kasse gebeten

Um den Rasern und notorischen Dränglern das Handwerk zu legen, wurden im Jahr 2009 die Bußgelder drastisch erhöht, auch für das Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug. ARAG Experten nennen einige Beispiele, wie teuer es laut aktueller Bußgeldkatalog-Verordnung bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h werden kann:

Die Erhöhung der Bußgelder scheint erste Wirkungen zu zeigen: Rund 30 Prozent der Arag-Kunden, die eine telefonische Rechtsberatung im Verkehrsrecht in Anspruch genommen haben, gaben an, dass sie sich nun stärker auf die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln konzentrieren als vorher und u.a. auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand achten werden.

Aggressives Drängeln als strafbare Nötigung

Permanentes Drängeln kann auch den Straftatbestand einer Nötigung erfüllen. Der Unterschied zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Konsequenz = Bußgeld/Fahrverbot) liegt darin, dass eine Nötigung eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch darstellt, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann. Eine strafbare Nötigung kommt z.B. in Betracht, wenn der Fahrer auf ein vorausfahrendes Fahrzeug unter Außerachtlassung jeglichen Sicherheitsabstandes so dicht auffährt, dass dadurch ein besonnener Kraftfahrer in Furcht und Schrecken versetzt wird und eine unfallträchtige Zwangslage entsteht.

Nicht jedes dichte Auffahren, auch mit Einsatz von Hupe oder Lichthupe, erfüllt den Tatbestand einer Nötigung. Laut den Arag-Experten müssen die Dauer und die Intensität des Auffahrens einen Zwang ausüben, der physisch merkbare Angstreaktionen beim Opfer hervorruft.

Fazit

Die Pflicht zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes dient sowohl der Verkehrssicherheit als auch einem optimalen Verkehrsfluss. Insbesondere auf der Autobahn kommt es immer wieder vor, dass Fahranfänger und unsichere Fahrer in Panik geraten, wenn sie im Rückspiegel ein Fahrzeug unmittelbar hinter sich oder mit großer Geschwindigkeit herannahen sehen. Eventuelle Panikreaktionen wie das Ausscheren auf eine andere Fahrbahn oder das abrupte Bremsen waren in der Vergangenheit schon oft die Ursachen für tödliche Unfälle auf der Autobahn.

Quelle: www.arag.de

Gerichtsurteile aus dem Verkehrsrecht
Haftung bei Fahrgemeinschaften
Fahrgemeinschaften werden immer beliebter, weil sie Kosten sparen. Aber wie sieht es bei einem Unfall aus, wer haftet wofür? Die Arag-Experten zeigen die versicherungsrechtlichen Vorschriften auf.
Betriebsausflug – Nachzügler muss auf sich selber aufpassen
Betriebsausflüge haben im Sommer Hochkonjunktur. Die Organisatoren einer als Gruppenfahrt veranstalteten Fahrradtour sind jedoch nicht verpflichtet, die für die Gruppe im Straßenverkehr ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auch für einzeln fahrende Nachzügler aufrechterhalten.
Panne auf der Autobahn – was nun?
Nach einer Panne oder einem Bagatellunfall auf der Autobahn ist besondere Vorsicht geboten. Die Arag-Experten sagen, was Autofahrer beachten müssen.
Beschädigung in der Waschanlage – was tun?
Oft wird der Geschäftswagen in der Autowaschanlage nicht nur sauber, sondern auch beschädigt. Manchmal hat der Kunde Ansprüche gegenüber dem Anlagenbetreiber, doch zuweilen ist er an dem Schaden selbst schuld.
Achsschaden durch Schlagloch – wer haftet?
Ist ein Schlagloch auf einer Bundesautobahn durch eine vermeidbare Gefahrenquelle entstanden, für die das Bundesland verantwortlich ist, so muss dieses Schadensersatz leisten.
Eigenverschulden bei Verkehrsunfall
Wer einen Unfall in erheblichem Umfang selbst verschuldet, muss einen Teil des entstandenen Schadens selbst tragen.
Drängeln auf der Autobahn – Nötigung?
In welchem Fall Hupen und Drängeln gesetzeswidrig sind und welche rechtlichen Konsequenzen ein solches Verhalten hat, sagen die Arag-Experten.
Wenn Frauen um einen Parkplatz streiten
Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnützen und sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert.
Mithaftung bei Verkehrsunfall
Bei einem Not-Stopp auf der Autobahn muss ein Warndreieck aufgestellt werden. Wer das nicht tut und einen Verkehrsunfall verursacht, haftet selbst zur Hälfte.
Eile kann gefährlich sein
Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein. Die Haftungsquote wird allerdings unterschiedlich beurteilt.
Vorfahrt trotz falscher Richtung
Wenn es zu einer Kollision zwischen zwei Verkehrsteilnehmern kommt, die beide die Vorfahrt verletzen, kommt einem Pkw-Fahrer eine größere Schuld zu als einem Radfahrer.
Mit 0,8 Promille auf dem E-Bike unterwegs
Ein E-Bike ist nicht zwingend ein Kraftfahrzeug, für das laut Straßerverkehrsgesetz die 0,5-Promille-Grenze gilt.
Schlechte Karten für Drängler
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Grenzen für bußgeldpflichtiges "Drängeln" im Straßenverkehr verschärft.
Keine Entziehung der Fahrerlaubnis – vorerst
Der betroffene Führerscheininhaber war nachmittags in stark betrunkenem Zustand zu Fuß in der Nähe einer vielbefahrenen Straße unterwegs und soll andere Autofahrer gefragt haben, wieso diese in seinem Auto säßen.
Kettenauffahrunfall – wer haftet?
Das Oberlandesgericht Hamm hat zur Haftung bei einem ungeklärten Ablauf eines Kettenauffahrunfalls Stellung genommen.
Wann gilt das "faktische Überholverbot"?
Verursacht ein Verkehrsteilnehmer beim Überholen einen Unfall, haftet er nicht automatisch für Schäden. Auch das Einhalten der Höchstgeschwindigkeit spielt eine Rolle.<br>
Crash nach Ausfahrt aus Grundstück
Die Ausfahrt aus einem Grundstück mit anschließendem Linksabbiegen kann unter bestimmten Umständen ein besonders gefährliches Fahrmanöver sein. Die Versicherung muss den Schaden voll übernehmen.<br>