Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß - im verhandelten Fall nicht vollständig und wahrheitsgemäß - über die Gründe der Kündigung unterrichtet oder die Arbeitnehmervertretung gar irregeführt hat. Insbesondere darf der Arbeitgeber laut dem Arbeitsgericht Berlin dem Betriebsrat den Sachverhalt nicht irreführend schildern, "damit sich die Kündigungsgründe als möglichst überzeugend darstellen" (Arbeitsgericht Berlin, Az.: 88 Ca 28454/01). (jlp)
Betriebsrat darf nicht belogen werden
26.06.2003
Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß - im verhandelten Fall nicht vollständig und wahrheitsgemäß - über die Gründe der Kündigung unterrichtet oder die Arbeitnehmervertretung gar irregeführt hat. Insbesondere darf der Arbeitgeber laut dem Arbeitsgericht Berlin dem Betriebsrat den Sachverhalt nicht irreführend schildern, "damit sich die Kündigungsgründe als möglichst überzeugend darstellen" (Arbeitsgericht Berlin, Az.: 88 Ca 28454/01). (jlp)