In einem Internetforum hatte ein Dritter Bilder eingestellt und dabei Urheberrechte eines Dritten verletzt. Das Landgericht Hamburg geht davon aus, dass der Forumsbetreiber unabhängig von der Kenntnis der Rechtsverletzung haftet.
Das Landgericht Hamburg führt unter anderem wie folgt in seinen Entscheidungsgründen aus: "Es kann dahinstehen, ob das Verletzungsmuster durch die Beklagten selbst oder durch Dritte in den Forenbereich eingestellt wurde. Denn die Beklagten sind auch für die widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung des Verletzungsmusters durch Dritte vermittels ihres Internetforums jedenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung verantwortlich."
Das Landgericht Hamburg geht leider davon aus, dass die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraussetzt. Dabei weist das Gericht auf die zunehmenden Rechtsverletzungen auch im urheberrechtlichen Bereich hin. Nach Auffassung des Gerichts wird durch ein Internetforum auch die Möglichkeit geschaffen, dass rechtswidrig Fotografien eingestellt werden. Daraus leitet das Gericht Prüf- und Handlungspflichten ab, damit solche Rechtsverletzungen nicht erfolgen können. Dazu heißt es in den Entscheidungsgründen:
"Rechtlich und tatsächlich sind die Beklagten in die Lage versetzt gewesen, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der streitgegenständlichen Rechtsverletzungen zu treffen. Sie haben dies nach eigenem Vortrag vor der Abmahnung durch den Kläger jedoch nicht getan."
Welche Maßnahmen im Einzelnen vom Landgericht Hamburg erwartet werden, bleibt allerdings offen. Insoweit vergrößert das Urteil die Unsicherheit bei der Frage, welche Haftung ein Forenbetreiber hat. MF
Thomas Feil
arbeitet seit 1994 als Jurist und ist in Han-nover mit den Schwerpunkten EDV-Recht, Internet-Recht und gewerblicher Rechtsschutz tätig.
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