"Es würde allen Personalmanagern in Großunternehmen helfen, wenn die Gesetzeslage noch besser geregelt wäre", sagte Ex-VW-Personalvorstand Horst Neumann am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Das Landgericht Braunschweig hatte Neumann, seinen Nachfolger Karlheinz Blessing sowie zwei weitere Führungskräfte zuvor vom Vorwurf der Untreue freigesprochen (Az.: 16 KLs 85/19).
Im Verfahren ging es um die Frage, ob die vier angeklagten Personalverantwortlichen beim Autobauer zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Bezüge für besonders einflussreiche Mitglieder der VW-Belegschaftsvertretung freigegeben hatten. Eine juristische Bewertung der Vergütung wurde dabei von Beginn an als schwierig gesehen, weil das Betriebsverfassungsgesetz großen Interpretationsspielraum lässt. Das Gesetz gilt als reformbedürftig, weil es Gehaltskorridore für Leitungsaufgaben nicht genau festlegt.
Bisher wird laut Neumann nur festgelegt, dass das Betriebsratsamt ein Ehrenamt ist und ein Inhaber bei der Bezahlung nicht bevorzugt oder benachteiligt werden darf. "Dieses Verfahren hätte noch einen Sinn, wenn der Gesetzgeber nun tätig würde", sagte Neumann auch mit Blick auf jahrelange Ermittlungen gegen ihn.
Die Strafkammer verwies in der Urteilsbegründung auch auf das Problem unkonkreter Vorgaben. "Das Gericht ist der Ansicht: Es wäre eine Aufgabe des Gesetzgebers, hier für ganz klare Lösungen zu sorgen", sagte Gerichtssprecher Stefan Bauer-Schade. (dpa/rs)