Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

24.02.2000

Verband Deutscher Rentenversicherungsträger:

"Für die Berufsunfähigkeit ist ein Absinken der Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung auf weniger als die Hälfte derjenigen von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Erfahrungen Voraussetzung."

"Für die Erwerbsunfähigkeitsrenten gilt, dass Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande ist, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder einen Arbeitsverdienst zu erzielen, der 630 Mark im Monat übersteigt."

Allianz Lebensversicherung: "Berufsunfähig ist, wer im Vergleich zu Gesunden mit ähnlicher Ausbildung und vergleichbaren Fähigkeiten weniger als die Hälfte arbeiten kann."

"Als erwerbsunfähig gilt, wer keiner Erwerbstätigkeit in nennenswertem Umfang mehr nachgehen kann, das heißt, wer täglich höchstens noch zwei Stunden arbeitsfähig ist."