Der Vermieter von Gewerberäumen ist auch bei Fehlen einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag verpflichtet, eine Barkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anzulegen. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Mieter an der noch zu bezahlenden Restkaution ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 13 U 2489/05 (jlp/mf)
Barkaution bei Gewerberaumvermietung
16.01.2007 von jlp
Vermieter muss das Geld anlegen.