Bankenschutzimpfung: Beugen Sie Mißbrauch von Zeit und Geld vor!

05.12.2005
Vertrauen ist gut, Kotrolle ist besser - das gilt vor allem für die Zusammenarbeit mit Banken, meint Rechtsanwalt Johannes Fiala. Denn die arbeiten mit Zeit und Zins nicht immer im Sinne des Kunden.

Unternehmer Joachim Müller, kommt in wirtschaftliche Bedrängnis als seine Bank die Geschäftsverbindung durch Kündigung beendet und damit auch alle Kredite - etwa 500.000 Euro - fällig sind. So eine Geschichte haben Sie bestimmt auch schon gehört oder schlimmstenfalls sogar schon selbst erlebt. Meistens geht das leider so aus, dass der Unternehmer damit zahlungsunfähig ist und Insolvenz anmelden muss.

Doch unsere Geschichte geht anders weiter: Müller gibt nicht auf. Und siehe da - überraschenderweise kommt ein nunmehr eingeschalteter Wirtschaftsprüfer zu dem Ergebnis, dass die Prognose für das Fortbestehen des Unternehmens positiv ist und keine Insolvenz angemeldet werden muss. Denn eine Kontenüberprüfung ergab, dass die Bank über viele Jahre gegenüber dem Kunden unrichtig abgerechnet hatte, und sich daraus ein Guthaben von weit über 1 Million Euro (!) ergab. Kann das sein? Ja, und es kommt öfters vor, als man denkt.

Die weiße Weste

Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit gelten seit jeher als Grundfeste deutscher Banken und Sparkassen. Ob Berufseinsteiger, Angestellter, Unternehmer oder Rentner, nahezu jeder volljährige Bundesbürger verfügt über ein Konto bei der Bank seiner Wahl, um dort Gehälter, Mittel für unternehmerisches Handeln oder Rücklagen für den sorgenfreien Ruhestand deponieren zu können. Schließlich weiß jeder: Ersparnisse sind erst dann wirklich sicher untergebracht, wenn sie nicht unter der Matratze liegen, sondern wohlbehütet auf der Bank. Die Verantwortung für Erhalt und Pflege des eigenen Vermögens wird bereitwillig in deren Hände gelegt, denn nur der Bank schenkt man volles Vertrauen - oft jedoch Hab und Gut obendrein.

Die zahllosen Bankenskandale haben das Vertrauen von Unternehmern in die eigenen Banker massiv beeinträchtigt. Etwa 80 Prozent aller Unternehmer misstrauen der eigenen Hausbank.

Räuber im Nadelstreifen?

Kaum vorstellbar, dass Banken und Sparkassen einen Teil ihrer Profite unrechtmäßig auf Kosten der eigenen Kunden erzielen, doch eine lange Liste von Geschädigten offenbart dies als traurige Realität. Durch inkorrekte Kontoführung entstehen Tausenden von Bankkunden teils erhebliche Schäden. Die Vorgehensweise hierbei ist so simpel wie wirkungsvoll: Lastschriften werden verfrüht belastet, Gutschriften hingegen verspätet gutgeschrieben, Wochenende und Feiertage werden als Arbeitstage herangezogen und vertraglich festgehaltene Konditionen stillschweigend geändert. Zeit und Zins geraten zu willkürlichen Größen in den Händen vieler Banken und Sparkassen, deren lukrativer Nebenverdienst sich mit der immensen Anzahl der auf diese Art betreuten Kundschaft potenziert.

Kontrolle durch Spezialsoftware

Banken und Sparkassen wähnten sich mit ihren Methoden lange in trauter Sicherheit. Insbesondere während konjunkturstarker Jahre bot sich Inhabern bewegungsreicher Geschäftskonten kaum Veranlassung zu erschöpfender Überprüfung aller Buchungsdetails. Doch die Zeiten haben sich geändert. Angesichts der angespannten Wirtschaftslage kommt die drohende Insolvenz für manchen Unternehmer vielleicht weniger überraschend als die Tatsache, zusätzlich von unerwarteter Seite geschwächt worden zu sein - nämlich durch die eigene Hausbank. Allein regelmäßige Kontrolle der Abrechnungsverfahren kann vor etwaiger Übervorteilung durch Banken und Sparkassen schützen.

Wegen des Zinseszinseffektes geht es - wie obiges Beispiel zeigt - oft um enorme Beträge, die dem Unternehmer fehlen. Inzwischen hat es auch unter Insolvenz- und Bankanwälten herumgesprochen, dass die Prüfung von Kontoauszügen regelmäßig nicht unerhebliche "Rechenfehler" zu Tage fördern kann.

Sachverständige Prüfung

Die übliche Buchhaltungssoftware bietet allerdings nur selten die Möglichkeit der laufenden Kontrolle von Zinsen, Spesen, Auslagen und Wertstellungen für die Zinsverrechnung. Dem Unternehmer bleibt hier nichts anderes übrig, als einen Spezialisten einzuschalten. Einer davon ist Hans-Peter Eibl, Freier Sachverständiger für Kontenprüfung, der auch als Gutachter vor Gericht herangezogen wird. Im Verlauf seiner seit 1988 andauernden Tätigkeit hat er das computergestützte Prüfsystem EIBL entwickelt, mit dem sich selbst komplexeste Buchungsvorgänge vollständig entwirren lassen. Dass sich der Aufwand lohnt, weil es dabei selten um "Peanuts" geht, zeigen die mehr als 60 Fallbeispiele, die Eibl auf seiner Homepage (www.eibl-kontenpruefung.de) veröffentlicht hat.

Um die Fehlerberechnungen aufzudecken und im Sinne aktueller gesetzlicher Bestimmungen zu korrigieren, müssen vom Unternehmer allerdings auch die Kontoauszüge lückenlos vorgelegt werden. Im Ergebnis steht dann meist eine kapitale Fehlsumme, deren Transparenz bei vielen Geldinstituten natürlich zu großem Unbehagen führt.

Ihr Geld ist nicht weg - jetzt hat es nur ein anderer

"Ein gesundes Misstrauen gegenüber dem Inhalt von Kredit- und Kontoabrechnungen kann sich durchaus auszahlen", erklärt Eibl. Wenn dieses Instrument von Konkursverwaltern erfolgreich eingesetzt wird, lohnt es sich erst recht vor einer Krise einmal nachzurechnen.

Bankenschutzimpfung

Lassen Sie sich nicht vom Äußeren der Banker blenden: Viele beherrschen gerade mal die vier Grundrechenarten und machen sich kaum Gedanken, ob die eigene EDV richtig rechnet.

Der Effektenspiegel schrieb in seiner Ausgabe vom 27.02.03: "Deutschland und z.T. die Schweiz (..) haben weltweit die unfähigsten Banker, übrigens alles Juristen, denen jegliches Gefühl für wirtschaftliche Zusammenhänge abgeht."