Bank haftet bei Fax-Überweisung

28.10.2004

Eine Bank hatte von einem angeblichen Kunden per Fax einen Überweisungsauftrag über 300.000 Euro erhalten. Der zuständige Bankmitarbeiter versäumte es, sich den Auftrag telefonisch bestätigen zu lassen. Wie sich im Nachhinein herausstellte, war der Auftrag falsch, der Kontoinhaber verlangte den Betrag zurück. Das Geldhaus weigerte sich, der Fall ging vor Gericht. Die Bank musste nach Entscheidung der Münchener OLG-Richter das Geld erstatten, schließlich lag der Fehler nicht beim Kunden, sondern bei der Bank.

Az. 21 U 5943/01

Marzena Fiok