Die schönsten Wochen des Jahres können schnell zum Debakel werden, wenn man mit dem Auto einen Unfall hat. Und nach dem Crash geht's mit den Problemen erst so richtig los: Sprachbarrieren, unbekannte Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. ARAG Experten geben wichtige Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall:
Mit diesen Dokumenten können Sie vorbeugen
Damit man bei einem Unfall im Ausland bestens gewappnet ist, sollten immer folgende Dokumente mit auf die Reise genommen werden und wer auf Nummer Sicher gehen will, schließt vor Reiseantritt nachstehende Verträge ab:
Europäischer Unfallbericht (erhältlich bei Ihrer Versicherung oder unter http://www.arag.de/medien/pdf/service/euro_unfallbericht.pdf )
"Grüne Karte" (erhältlich bei Ihrer Versicherung)
Schutzbrief
Auslands-Krankenversicherung
Vollkasko-Versicherung
Wenn ein Unfall passiert ist
Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
Rufen Sie die Polizei!
Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der "Grünen Karte" des Unfallgegners.
Falls Sie eine Kamera dabei haben: Fotografieren Sie die Unfallstelle und einzelne Details.
Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Eine Vorlage des Europäischen Unfallberichts finden Sie unter http://www.arag.de/medien/pdf/service/euro_unfallbericht.pdf .
Melden Sie umgehend den Schaden Ihrer eigenen Autohaftpflichtversicherung, spätestens innerhalb einer Woche. Auch wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.
Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt während des Urlaubs machen, sondern können es gelassen von zu Hause aus tun. Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt im Schadenfall die Kfz-Versicherung des Unfallgegners. Sofern der Anrufer das wünscht und die ermittelte Versicherung diesen Service veranlasst hat, kann der Anrufer direkt zur gegnerischen Versicherung verbunden werden. Das ist aber nicht in jedem Fall möglich.
Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.
Quelle und weitere Infos:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr