Im zu verhandelnden Fall muss das Land eine Autofahrerin entschädigen, deren Fahrzeug auf einer Bundesstraße von durch Mäharbeiten hochgeschleuderte Steine beschädigt worden ist. Die Autofahrerin war mit ihrem Pkw auf einer Bundesstraße unterwegs gewesen. Am Straßenrand mähten zwei Mitarbeiter der Straßenmeisterei den anliegenden Grünstreifen mit Freischneidern. Die bei den Mäharbeiten hochgeschleuderte Steine beschädigten das vorbeifahrende Fahrzeug.
Die Fahrerin erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz – und bekam Recht. Das Gericht entschied, dass das Land zwar Grünstreifen an den Bundesstraßen mähen müsse. Dabei muss es jedoch dafür sorgen, dass bei Mäharbeiten das Hochschleudern von Steinen möglichst vermieden wird.
Da ein Ausweichen der Fahrzeuge nicht möglich war, wäre zum Schutz insbesondere das Aufstellen einer mobilen Schutzwand aus Kunststoffplanen möglich gewesen, erläutern die Arag-Experten die Ausführungen des Gerichts (BGH, Az.: III ZR 250/12). (oe)
Quelle: www.arag.de