Haben die jetzt getrennt lebenden Ehegatten in einem Ehevertrag ausdrücklich vereinbart, dass das Betriebsvermögen der Firma beim Zugewinnausgleich ausgeklammert und nicht berücksichtigt wird, so ist diese ehevertragliche Regelung grundsätzlich rechtswirksam. Dies gilt auch dann, wenn die Ehefrau zum Zeitpunkt des Ehevertragsabschlusses damals schwanger war. Oberlandesgericht Hamm, Az.: 7 UF 288/05. (jlp/mf)
Ausgeklammertes Firmenvermögen durch Ehevertrag
07.09.2006 von jlp
Das Ausklammern des Betriebsvermögens einer Firma im Ehevertrag ist rechtswirksam.