Arbeitsrecht

30.09.1999

Die Lebensgemeinschaft einer Arbeitnehmerin mit einem Kollegen, der zu einem Konkurrenzunternehmen in leitender Stellung wechselt, ist allein noch kein in der Person der verbleibenden Arbeitnehmerin liegender Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Für den Arbeitgeber liegt kein Grund für eine Kündigung vor, solange sich die Mitarbeiterin loyal verhält und das entgegengebrachte Vertrauen nicht mißbraucht (Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 14 Sa 1862/96). (jlp)