Die BA in Nürnberg hat einen Vorstoß unternommen, um die Internetgeschäfte von Personen, die Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") beziehen, und gleichzeitig im großen Stil Waren im Internet verkaufen, zu überwachen. Einen solchen Vorschlag hat die BA in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gemacht.
"Der Handel im Internet hat in den vergangenen Jahren massiv zugelegt", wird eine BA-Sprecherin zitiert. "Wir gehen davon aus, dass auch leistungsberechtigte Personen in nennenswertem Umfang Einkünfte in diesem Bereich erzielen, ohne dies dem Jobcenter mitzuteilen."
Nebeneinkünfte über eBay aufdecken
Medienberichten zufolge existiert ein Programm namens "Xpider", mit dem man das Internet nach steuerpflichtigen Unternehmern durchsuchen könne. Lässt sich nicht herausfinden, ob die gefundenen Nutzer Umsatzsteuer zahlen, werden die Treffer an die Bundesländer weitergereicht, wo Finanzämter weitere Prüfungen durchführen können. Auf diesem Weg soll es möglich sein, Nebeneinkünfte von Hartz-IV-Empfängern aufzudecken – etwa aus Geschäften über eBay.
Ein ähnlicher Vorstoß der BA war aber schon Ende Juli auf einige Vorbehalte der betroffenen Stellen gestoßen. Neben der Arbeitsagentur hatten damals lediglich drei Bundesländer das Vorhaben unterstützt, während sieben Bundesländer dagegen waren. Die Bundesregierung und die anderen sechs Bundesländer hatten sich der Stimme enthalten. (tö)