Mitarbeiter, die sich der Forderung nach einem täglichen Protokoll widersetzen, riskieren die Kündigung, Denn der Arbeitgeber darf im Rahmen seines so genannten Direktionsrechts anordnen, dass Angestellte ihre Arbeitsleistung schriftlich dokumentieren.
Wer sich weigert, bekommt zunächst eine Abmahnung. Bleiben die geforderten Berichte danach immer noch aus, ist eine verhaltensbedingte Kündigung berechtigt (BAG Az. 380/03). (mf)