Abgemahnt

Apple-Herstellergarantie kann Käufer in die Irre führen

20.03.2012
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und zehn andere europäische Verbraucherorganisationen haben Apple für seine gebührenpflichtige Hersteller-Garantie abgemahnt. Der Vorwurf: Der iPhone- und Pad-Hersteller weist in seiner Werbung für den AppleCare Protection Plan nicht auf die ohnehin bestehenden Gewährleistungsrechte hin.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und zehn andere europäische Verbraucherorganisationen haben Apple für seine gebührenpflichtige Hersteller-Garantie abgemahnt. Der Vorwurf: Der iPhone- und Pad-Hersteller weist in seiner Werbung für den AppleCare Protection Plan nicht auf die ohnehin bestehenden Gewährleistungsrechte hin.

Nach Auffassung des VZBV klärt Apple auf seiner Website nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler auf. "Diese gelten in der EU unabhängig von einer Hersteller-Garantie mindestens zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Geben Hersteller eine eigene Garantie ab, müssen sie einfach und verständlich auf die gesetzlichen Ansprüche hinweisen", erklärt der VZBV in einer Mitteilung. Diesen Anforderungen genüge die Aufmachung der Apple-Garantie nicht. Nach Ansicht des VZBV könne so bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Hersteller-Garantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung haben. Damit halte Apple sie davon ab, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen - dies verstoße gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Die Verbraucherschützer bemängeln Aussagen Apples wie "Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern". Für diese Garantie zahlen Nutzer beispielsweise für eine zweijährige Gewährleistung für Reparaturen eines iPad 79 Euro, beim iPhone sind es 69 Euro. Die Gewährleistung in Deutschland ist durch das Gesetz geregelt und läuft in der Regel über zwei Jahre. In dieser Zeit muss der Hersteller Fehler des Geräts ohne weitere Kosten für den Kunden beseitigen - durch Reparatur oder Austausch des Gerätes. Ein Garantie-Versprechen ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers.

Auch Verbraucherschutzorganisationen aus zehn anderen europäischen Ländern (Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien) beanstanden die Werbung von Apple zum AppleCare Protection Plan. Die Aktion wird koordiniert von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC. Apple hat bis zum 30. März 2012 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. (AreaMobile/bw)