Der Vermieter von Gewerberäumen ist auch bei Fehlen einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag verpflichtet, eine Barkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anzulegen. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Mieter an der noch zu bezahlenden Restkaution ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen (Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 13 U 2489/05). jlp/MF
Anlegen der Barkaution ist Pflicht
18.01.2007 von jlp