Angeklagt: Werbebanner in Form von Windows-Fehlermeldungen

09.12.2002
Internet-Werbebanner, die wie eine typische Windows-Fehlermeldung aussehen, sind mittlerweile weit verbreitet. Nach Meinung einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei sind sie aber rechtsw. Daher hat die Kanzlei Lukins Annis eine Sammelklage gegen das Unternehmen Bonzi Software, das oft mit diesen Bannern wirbt, eingereicht.Die Anwälte behaupten, dass Millionen von Internet-Nutzern durch solche Banner arglistig getäuscht, auf die Webseite von Bonzi Software "entführt" worden seien und dadurch ihre Arbeit hätten unterbrechen müssen. Deswegen fordern sie 500 Dollar pro hereingelegtem Internetnutzer und fünf Dollar pro eingerichtetem Werbebanner. Da derartige Banner mittlerweile aber schon so verbreitet sind, dass sich kaum mehr jemand durch solche Warnmeldung täuschen lässt, darf bezweifelt werden, ob die Klage Erfolg hat.In Deutschland kam es bisher zu keiner derartigen Klage. Allerdings ist auch hierzulande Werbung, die Angst verursacht, wettbewerbsw. Genauso wenig ist es erlaubt, jemanden unter einem Vorwand in einen Laden zu locken, um ihm dort zum Kauf von Waren zu überreden, an deren Kauf er vorher gar nicht gedacht hatte. (tö)

Internet-Werbebanner, die wie eine typische Windows-Fehlermeldung aussehen, sind mittlerweile weit verbreitet. Nach Meinung einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei sind sie aber rechtsw. Daher hat die Kanzlei Lukins Annis eine Sammelklage gegen das Unternehmen Bonzi Software, das oft mit diesen Bannern wirbt, eingereicht.Die Anwälte behaupten, dass Millionen von Internet-Nutzern durch solche Banner arglistig getäuscht, auf die Webseite von Bonzi Software "entführt" worden seien und dadurch ihre Arbeit hätten unterbrechen müssen. Deswegen fordern sie 500 Dollar pro hereingelegtem Internetnutzer und fünf Dollar pro eingerichtetem Werbebanner. Da derartige Banner mittlerweile aber schon so verbreitet sind, dass sich kaum mehr jemand durch solche Warnmeldung täuschen lässt, darf bezweifelt werden, ob die Klage Erfolg hat.In Deutschland kam es bisher zu keiner derartigen Klage. Allerdings ist auch hierzulande Werbung, die Angst verursacht, wettbewerbsw. Genauso wenig ist es erlaubt, jemanden unter einem Vorwand in einen Laden zu locken, um ihm dort zum Kauf von Waren zu überreden, an deren Kauf er vorher gar nicht gedacht hatte. (tö)