Steuerrechtliche Prüfung bei Darlehen

Angehörigenverträge und Fremdvergleich

30.05.2014 von Renate Oettinger
Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen sind in bestimmten Fällen großzügigere Maßstäbe anzulegen.
Verträge zwischen Ehegatten und anderen nahen Angehörigen müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, damit sie rechtlich anerkannt werden.
Foto: Gajus - Fotolia.com

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut klargestellt, dass bei der steuerrechtlich erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen großzügigere Maßstäbe anzulegen sind, wenn der Vertragsschluss (hier ein Darlehen) unmittelbar durch die Erzielung von Einkünften veranlasst ist (vgl. bereits Pressemitteilung Nr. 74 vom 23. Oktober 2013 zu einem Arbeitsverhältnis).

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11.12.2013 zu seinem Urteil vom 22. Oktober 2013 (X R 26/11).

Der Kläger betrieb eine Bäckerei. Er erwarb von seinem Vater umfangreiches Betriebsinventar. In Höhe des Kaufpreises gewährte der Vater dem Kläger ein verzinsliches Darlehen; diese Forderung trat der Vater sogleich an seine Enkel, die seinerzeit minderjährigen Kinder des Klägers, ab. Der Darlehensvertrag sah vor, dass die jährlichen Zinsen dem Darlehenskapital zugeschrieben werden sollten. Beide Seiten sollten den Vertrag ganz oder teilweise mit einer Frist von sechs Monaten kündigen können.

Das Finanzamt erkannte die Zinsaufwendungen des Klägers nicht als Betriebsausgaben an. Das Finanzgericht (FG) bestätigte diese Auffassung mit der Begründung, die Vereinbarungen über das Stehenlassen der Zinsen, die kurzfristige Kündigungsmöglichkeit und das Fehlen von Sicherheiten seien nicht fremdüblich.

Dem ist der BFH nicht gefolgt, so Passau.

Fehlen von Sicherheiten

Da der Kläger ohne das Angehörigendarlehen den Mittelbedarf für seine betriebliche Investition bei einem Kreditinstitut hätte decken müssen, hätte das FG bei der Durchführung des Fremdvergleichs großzügigere Maßstäbe anlegen müssen als in Fällen, in denen z.B. Eigenmittel dem Betrieb entnommen und als Angehörigendarlehen zurückgewährt werden. Bei der hier zu beurteilenden Fallgruppe können einzelne unübliche Klauseln durch andere Vereinbarungen kompensiert werden, solange gewährleistet ist, dass die Vertragschancen und -risiken insgesamt in fremdüblicher Weise verteilt sind. So kann beispielsweise das Fehlen von Sicherheiten jedenfalls bei kurzfristiger Kündigungsmöglichkeit durch einen höheren Zinssatz ausgeglichen werden.

Eine abschließende Entscheidung war dem BFH nicht möglich, weil das FG nicht festgestellt hatte, ob bzw. wann die Zinsen tatsächlich an die Kinder des Klägers ausgezahlt worden sind.

Passau empfiehlt, dies zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist.

Weitere Informationen und Kontakt: Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Walkerdamm 1, 24103 Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.duv-verband.de

Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen" -
Das ändert sich im Steuerrecht
Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten. Die Steuerexperten von WW-KN Regensburg stellen die Details vor.
Fairplay der Haftpflichtversicherung?
Von wegen! Autofahrer, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten sich vor zu freundlichen gegnerischen Haftpflichtversicherern hüten.
Insolvenz – wann ist die Ausschlussklausel wirksam?
Sogenannte Nachzügler sind mit Forderungen, die bei rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans unbekannt waren, grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
Ohne Kündigungsschutzklage kein Schadensersatz
Die Kündigung wurde ausgesprochen? Nach Ablauf der Klagefrist kann ein Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber keine Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Arbeitsentgelts mehr geltend machen.
Datenschutzvereinbarung mit Steuerberatern
Nach welchen Vorschriften muss ein Mandant mit seinem Steuerberater eine Datenschutzvereinbarung treffen? Und was ist zu tun, wenn Daten verloren gehen? Dr. Sebastian Kraska geht diesen Fragen nach.
Richtig versichern im Langzeiturlaub
Wohnung, Hausrat und Wertsachen sichern, die richtigen Versicherungen abschließen – die Arag-Experten sagen, woran man denken sollte.
Neuer Mustervertrag für Erstellung von Individualsoftware
Der Vertrag kann auch Basis für ein Customizing von Standardsoftware dienen, wenn diese Leistungen werkvertraglich geprägt sind. Thomas Feil nennt Details.
Grundsteuer – was Häuslebauer wissen müssen
Mancher Grundstückskäufer informiert sich nicht ausreichend, welche Kosten auf ihn zukommen. Gerne vergessen wird vor allem die Grundsteuer.
Urteil zur Rückabwicklung einer Kapitalanlage
Bei Unwirksamkeit kann ein Verbraucher auch noch nach Jahren aus einer missglückten Geldanlage aussteigen.
Kein Abzug von Strafverteidigungskosten
Wurde jemand wegen Vorsatzes verurteilt, kann er die Kosten für die Strafverteidigung nicht von der Steuer abziehen.
Was Kapitalanleger beachten müssen
Von den Änderungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ist der Großteil der Kapitalanleger nur am Rande betroffen. Für die Abgeltung- und Kapitalertragsteuer gibt es einige Änderungen.
Steuerrechtliche Neuerungen für Online-Händler
Die Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum Jahresbeginn betreffen auch den E-Commerce-Bereich. ChannelPartner hat sich bei Dr. Mario Wagner von Schomerus & Partner erkundigt.
Unwetterschäden – was zahlt die Versicherung?
Sturmschäden sind grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Doch es gibt bestimmte Voraussetzungen.
Versicherungen für Berufseinsteiger
Wer in seinen ersten Job startet, muss sich auch Gedanken über die finanzielle Absicherung für das Berufsleben machen. Dabei gibt es wichtige Versicherungen und solche, die überflüssig sind.
Darlehen unter Kollegen – was der Fiskus sagt
Der Begriff des "Nahestehens" ist eng am Gesetzeszweck auszurichten. Deshalb schließt nicht jedes Näheverhältnis eine günstige Zinsbesteuerung aus.
Unfallschäden und Rechtsanwaltskosten
Halter von Fahrzeugflotten müssen sich berufsbedingt wohl oder übel häufig mit Verkehrsunfällen der Dienstwagen in ihren Unternehmen beschäftigen.
Wenn der Steuerberater grob fahrlässig handelt
Ein grobes Verschulden des Steuerberaters liegt vor bei Verwendung einer "komprimierten" Elster-Einkommensteuererklärung, ohne dass vorher der maßgebende Sachverhalt vollständig ermittelt wurde und der Mandant die Erklärung prüfen kann.
Neue Pflichtangaben für Rechnungen
Im Umsatzsteuerrecht gibt es zahlreiche Änderungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, die fast alle Unternehmen in der einen oder anderen Weise betreffen. Die Steuerexperten von WW-KN Regensburg nennen Details.
Auto beschädigt – öffentliche Hand muss zahlen
Wird ein Fahrzeug beim Befahren einer Bundesstraße von Steinen beschädigt, die bei Mäharbeiten hochgeschleudert werden, haftet das entsprechende Bundesland für den Schaden.
Nebel und nasses Laub – die Gefahren im Spätherbst
Noch hat der Winter uns nicht in seinem kalten Griff. Doch auch wenn der Herbst noch ein paar schöne Tage für uns bereithält, er hat auch seine Tücken – besonders für Autofahrer.