Intellectual Property Accelerator

Amazon stellt Waffe für den Kampf gegen Produktfälscher vor

17.10.2019 von Peter Marwan
Ein neues Programm soll Verkäufern helfen, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Der "Intellectual Property Accelerator" verknüpft kleine und mittelgroße Unternehmen mit einer Reihe von Anwaltskanzleien, die auf Markenschutz und den Schutz geistigen Eigentum spezialisiert sind.
Amazon will Markeninhabern künftig umfassender dabei helfen, Markenrechtsverletzungen und Produktfälschungen auf seiner Plattform aufspüren und verfolgen zu können.
Foto: Evan Lorne - shutterstock.com

Nach mehrmaliger und teilweise heftiger Kritik am laxen Umgang mit Markenrechten auf der Amazon-Plattform hat der Anbieter jetzt eine weitere Initiative gestartet, um Missbrauch zumindest einzudämmen. Bei dem von Amazon-Manager Dharmesh Mehta vorgestellten Intellectual Property Accelerator geht es darum, von Markenrechtsverletzungen betroffene Unternehmen Zugang zu spezialisierten Anwälten zu ermöglichen.

Für das Programm können sich Anbieter unabhängig davon registrieren, ob sie ihre Produkte auf Amazon selbst verkaufen oder nicht. Im Streitfall können sie dann die Leistungen der Anwaltskanzleien zu vergünstigten Konditionen in Anspruch nehmen. Außerdem bekommen sie nach Beginn eines Markenrechtsstreits Zugriff auf die von Amazon zur Betrugsprävention angebotenen Tools.

Auch interessant: Die Plagiatsjäger - Mit dem Zoll unterwegs

Dazu gehört zum Beispiel das im Frühjahr ins Leben gerufene Project Zero. Mit den darüber angebotenen Werkzeugen lässt sich die Amazon-Seite etwa nach möglichen Plagiaten durchsuchen und können verdächtige Angebote dann entfernt werden. Voraussetzung ist zunächst jedoch, dass die Markenrechte in den USA eingetragen sind.

Amazon und das Markenrecht in Deutschland

Im Sommer 2019 hatte sich in Deutschland die Firma Ortlieb, ein Anbieter von wasserdichten Fahrradtaschen, in einem vielbeachteten Verfahren gegen Amazon durchgesetzt. Dabei war es zwar nicht um Produktfälschungen, aber um die Nutzung von Markennamen auf der Amazon-Plattform gegangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) schloß sich in seinem Urteil der Auffassung des fränkischen Herstellers an. Der sah in der Verlinkung von Anzeigen mit seinem Namen zu gemischten Angebotslisten mit Produkten auch anderer Hersteller eine Verletzung der Marke Ortlieb.

Nach Auffassung des Gerichts erwarteten Kunden beim Anklicken einer Anzeige mit einem Markennamen ausschließlich Angebote dieser Marke. Der Sportartikelhersteller setzt auf ein selektives Vertriebssystem im Fachhandel. Die autorisierten Fachhandelspartner dürfen Ortlieb-Produkte nicht über allgemeine Internet-Marktplätze anbieten. Seine Klage richtete sich dagegen, dass bei Eingabe der Begriffe "Ortlieb Fahrradtasche", "Ortlieb Gepäcktasche" oder "Ortlieb Outlet" in die Suchmaschinevon Google eine Amazon-Anzeige erschien, die auf eine "Riesenauswahl an Sportartikeln" verwies und zu einer Angebotsliste mit Artikeln zahlreicher Hersteller führte.

Nach der BGH-Entscheidung dürfen Händler eine Marke in der Werbung zwar auch dann verwenden, wenn sie Konkurrenzprodukte anbieten. Nicht erlaubt ist es aber, die Anzeige so zu gestalten, dass Kunden dadurch zu Fremdprodukten geleitet werden. Bei der Suche innerhalb des Shops verhält sich das anders: Da kann die Suche nach einem Markenname durchaus auch auf Listen mit anderen Produkten verweisen.

Wissen Sie es? Warum heißt Amazon eigentlich Amazon?