Gegen Streiks auf dem Firmenparkplatz

Amazon scheitert mit Klagen

07.08.2020
Seit Jahren versucht Verdi, bei Amazon einen Tarifvertrag durchzusetzen. Bei Streikaktionen werden Mitarbeiter auch direkt vor dem Haupteingang abgepasst - eine Verletzung des Hausrechts? Jetzt sorgt das Bundesverfassungsgericht für Klarheit.
Das Bundesverfassungsgericht wies zwei Klagen von Amazon ab.
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Der Online-Handelsriese Amazon muss Streikaktionen auf seinen Betriebsparkplätzen zumindest an einigen Standorten hinnehmen. Das Bundesverfassungsgericht wies zwei Klagen des Versandhändlers ab und bestätigte damit Urteile des Bundesarbeitsgerichts von 2018. Amazon werde durch die Streiks nicht in seinen Grundrechten auf Eigentum und unternehmerische Handlungsfreiheit verletzt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch, den 5. August 2020, mit. (Az. 1 BvR 719/19 u.a.)

Hintergrund ist der Dauer-Tarifkonflikt mit Verdi. Die Gewerkschaft versucht seit mehr als sieben Jahren, Amazon zur Anerkennung der regionalen Flächentarifverträge des Einzel- und Versandhandels zu bewegen. Das Unternehmen vertritt die Auffassung, auch ohne Tarifvertrag ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber zu sein.

Hier ging es um Streiks an den Standorten Pforzheim und Koblenz. Vor dem Haupteingang gibt es dort jeweils einen riesigen Firmenparkplatz, die allermeisten Mitarbeiter kommen auch mit dem Auto.

Bei den Aktionen in den Jahren 2014 bis 2016 hatten sich Vertreter von Verdi mit Streikenden direkt vor dem Eingang versammelt. Amazon wollte so etwas für die Zukunft gerichtlich unterbinden und berief sich auf sein Hausrecht. Verdi könne die Mitarbeiter genauso gut weiter weg an der Zufahrt zum Parkplatz ansprechen.

Das Bundesarbeitsgericht hielt die Streiks aber für zulässig. Angesichts der örtlichen Gegebenheiten könne Verdi die Amazon-Mitarbeiter an beiden Standorten nur auf dem Betriebsparkplatz ansprechen, entschieden die Erfurter Richter im November 2018. Amazon habe die "kurzzeitige, situative Beeinträchtigung" hinzunehmen.

Die Verfassungsrichter haben daran nichts auszusetzen. Das Arbeitsgericht habe "das Spannungsverhältnis zwischen Eigentum sowie Handlungsfreiheit der Unternehmen als Arbeitgeber und Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft nachvollziehbar aufgelöst". Die Grundrechte der Gewerkschaft würden "nicht einseitig privilegiert". Verdi sei auch nicht vorzuwerfen, dass keine Streikgasse gebildet wurde. Bei 65 Streikenden auf einem fast 30.000 m2 großen Parkplatz könnten arbeitswillige Mitarbeiter auch so problemlos ihr Auto abstellen und an ihren Arbeitsplatz gelangen.

Amazon reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung. "Uns ging es immer um die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", betonte der weltgrößte Versandhändler. "Sie steht an erster Stelle. Der heutige Beschluss hilft nicht, unnötige Gefahrensituationen auf dem Parkplatz zu vermeiden." Amazon hat in Deutschland 15 Logistikzentren mit rund 13.000 Festangestellten.

Amazon hat in Deutschland 15 Logistikzentren mit rund 13.000 Festangestellten, im Bild: das Amazon-Logistik-Zentrum Leipzig.
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Verdi teilte mit, Amazon habe mehrfach versucht, die Nutzung von Betriebsparkplätzen bei Streiks zu verbieten. "Der Konzern muss spätestens jetzt zur Kenntnis nehmen, dass Wild-West-Methoden weder gegenüber den Beschäftigten und ihren Betriebsräten noch gegenüber Verdi angebracht sind", sagte Gewerkschaftssekretär André Scheer. Verdi werde sein Streikrecht bei Amazon weiterhin wahrnehmen. (dpa/rw)