Das Bundeskartellamt prüft die Rechtmäßigkeit von Preisauflagen für Händler, die via Amazon-Marktplatz Waren anbieten. Dazu würden 2.400 Händler über das Internet befragt, teilte das Kartellamtmit. Es geht dabei um die sogenannte Preisparitätsklausel bei dem E-Commerce-Anbieter: Händler, die die Plattform nutzen, dürften ihre Produkte nicht an anderer Stelle im Internet,etwa bei eBay, billiger anbieten, so das Kartellamt. Möglicherweise verstoße die Klausel gegen das allgemeine Kartellverbot, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt laut einer Mitteilung. Auf Nachfrage von dpa nahm Amazon keine Stellung.
Die Untersuchung habe mit der aktuellen Diskussion über die Behandlung von Leiharbeitern bei Amazon nichts zu tun, versicherte ein Kartellamtssprecher. Dies sei ein zufälliges Zusammentreffen. Vertragsklauseln wie bei Amazon seien ein typisches Phänomen bei Internet-Plattformen, das rechtlich komplizierte Fragen aufwerfe. Vordergründig dienten die Klauseln niedrigen Preisen und damit dem Verbraucher. Dennoch stelle sich die Frage, ob damit nicht der Wettbewerb zwischen verschiedenen Internet-Plattformen abgewürgt werde.
Bei der Prüfung droht Amazon laut dem Sprecher keine Strafe. Die Behörde agiere hier im Verwaltungsverfahren. Falls sich eine rechtlich bedenkliche Praxis abzeichne, werde das Kartellamt auf eine Änderung der Vertragsbedingungen drängen. (dpa/rw)