Walter Glanz, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, spricht über die Herausforderungen der finanziellen Altersvorsorge und geht auf die verschiedenen Formen der Alterssicherung ein. Sein Credo lautet: "Je früher, desto besser". Außerdem erläutert er den Unterschied zwischen Auszahlung mit Kapitalerhalt oder Auszahlung mit Kapitalverzehr.
? Ab wann sollte man mit der Altersvorsorge beginnen? Welche grundlegenden Faustregeln gibt es hier?
Glanz: Eine Faustregel ist: Je früher man mit der Vorsorge beginnt, desto besser. Wer bereits in jungen Jahren mit dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge beginnt, kann besonders vom Zinseszinseffekt profitieren. Neben der Absicherung im Alter sollte man auch über eine Absicherung des Invaliditätsrisikos nachdenken. Darüber hinaus sollte man die Risiken einer zusätzliche Altersvorsorge genau prüfen, Beratung gibt es auch bei der Deutschen Rentenversicherung.
? Auf welchen Säulen baut die deutsche Alterssicherung auf?
Glanz: Die deutsche Alterssicherung beruht auf drei Säulen: Die erste Säule ist vor allem die Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung, die im Umlageverfahren finanziert ist, die zweite Säule ist die betriebliche Absicherung und die dritte Säule ist die rein private Absicherung. Vor dem Hintergrund, dass die Menschen immer länger leben, viele früher als mit dem regulären Eintrittsalter in Rente gehen, sowie einer sehr niedrigen Geburtenrate in Deutschland, ist die gesetzliche Rente in den letzten Jahren des Öfteren reformiert worden. Dazu gehört u.a. die Absenkung des Rentenniveaus sowie die stufenweise Einführung der Rente mit 67. Zum Ausgleich der Niveauabsenkung wurde mit der Reform 2001 die staatlich geförderte Kapitalgedeckte Altersvorsorge, die sog. Riester-Rente, benannt nach dessen Erfinder und seinerzeitigen Sozialminister Walter Riester, eingeführt. Versicherte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Beamte, aber auch Ehegatten von förderberechtigten Personen können diese Art der zusätzlichen Altersvorsorge nutzen.
Gesetzliche Regelungen
? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es in diesem Bereich?
Glanz: Gesetzlich ist dabei unter anderem geregelt, dass das, was die Anleger eingezahlt haben, auch wieder ausgezahlt wird. Vom Staat erhalten die Berechtigten eine eigene Zulage (jährlich 154 Euro) und für jedes Kind Kinderzulagen, die bis zu 300 Euro pro Kind betragen können. Darüber hinaus können die Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Die Zulagen vermindern zudem den eigenen Beitrag von vier Prozent des Bruttoentgeltes. Je geringer also das eigene Einkommen ist, desto geringer ist auch der eigene zu leistende Beitrag. Junge Familien mit Kindern können über die Zulagen ebenfalls die eigenen Aufwendungen erheblich mindern.
? Welche weiteren Absicherungsmöglichkeiten gibt es?
Glanz: Weitere Absicherungsmöglichkeiten bestehen in der betrieblichen Absicherung durch Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung, Direktzusage oder Unterstützungskasse und unterschiedlichen Möglichkeiten der privaten Vorsorge. Hierzu gehören beispielsweise private Rentenversicherungen, unter bestimmten Voraussetzungen auch Formen der Vermögensbildung mit Aktien, Fonds, Sparplänen und ähnlichem.
? In welchen Fällen ist Auszahlung mit Kapitalerhalt zu empfehlen, wann Auszahlung mit Kapitalverzehr?
Glanz: Eine Auszahlung mit Kapitalerhalt bedeutet, dass der Anleger nur von den Zinsen lebt, das Stammkapital also nicht angetastet wird. Um nur von den Zinsen leben zu können, wäre ein erhebliches Stammkapital notwendig, das die meisten Menschen wohl kaum im Laufe eines Lebens erwirtschaften können. Für den Großteil der Anleger wird sicher auch aus Gründen der Effizienz eine Auszahlung mit Kapitalverzehr in Frage kommen. Auf jeden Fall ist hierbei wichtig, dass die Auszahlungsphase so ausgestaltet wird, dass das sog. Risiko der Langlebigkeit abgesichert ist, das heißt, dass der Rentner eine regelmäßige Zahlung erhält solange er lebt. Dies kann beispielsweise in Form einer Rente aus der privaten Rentenversicherung erfolgen oder als Kombination eines Auszahlungsplans mit einer sich anschließenden Verrentung des Restkapitals. Dabei ist natürlich auch immer auf den Einzelfall abzustimmen, denn was für Karl gut ist, muss für Karla noch lange nicht gut sein. Eine generelle Aussage ist also auch hier nicht möglich.(pte/rw)