Verbraucherschützer warnen

Abzocke mit kostenloser Schufa-Auskunft boomt

16.04.2010 von Armin Weiler
Eine neue Abzockmasche zieht ahnungslosen Verbrauchern das Geld aus der Tasche. Obwohl die Selbstauskunft über die eigene Zahlungsfähigkeit einmal im Jahr ab sofort kostenlos ist, bieten nun zahlreiche Internetseiten den Dienst gegen Bezahlung an. Laut der Verbraucherzentrale Sachsen http://verbraucherzentrale-sachsen.de sind bereits Hunderte auf die Masche reingefallen. Im Internet werden die Auskunftsformulare über die eigene Bonität gegen Bezahlung angeboten.

Eine neue Abzockmasche zieht ahnungslosen Verbrauchern das Geld aus der Tasche. Obwohl die Selbstauskunft über die eigene Zahlungsfähigkeit einmal im Jahr ab sofort kostenlos ist, bieten nun zahlreiche Internetseiten den Dienst gegen Bezahlung an. Laut der Verbraucherzentrale Sachsen sind bereits Hunderte auf die Masche reingefallen. Im Internet werden die Auskunftsformulare über die eigene Bonität gegen Bezahlung angeboten.

Formularverkauf unzulässig

Zu den schwarzen Schafen, die auf diese Weise ahnungslose Verbraucher abkassieren wollen, zählt die Seite meineSelbstauskunft.de. Diese Plattform bietet die Formulare von Schufa, Creditreform und ICD für jeweils 5,60 Euro an. "Der Verkauf von Formularen zu Auskunftsdiensten, deren Abfrage seit dem 1. April einmal im Jahr kostenlos ist, ist rechtlich unzulässig", so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Dass sich die Abzocke lohnen kann, zeigt sich an den Zahlen der Bürger, die von dem neuen Service Gebrauch machen. Laut Schufa sind bereits mehr als 900 Anträge auf die kostenlose Selbstauskunft durch die umstrittenen "Service-Anbieter" bei ihr eingegangen. Auskunfteien wie die Schufa sammeln alle möglichen Daten über die Bundesbürger und vergeben Punkte von eins bis 1.000. Diese bilden die Basis für die Bewertung der Kreditwürdigkeit (Scoring).

Lohnendes Geschäft bei 220.000 Anfragen pro Tag

Allein die Schufa verzeichnet am Tag fast 220.000 Anfragen. Da die komplizierte Bewertung für Kunden bislang kaum nachvollziehbar war und sie beispielsweise erst bei der Ablehnung eines Handy-Vertrages merkten, dass mit ihrer Bewertung etwas nicht stimmt, hat die Politik mit der aktuellen Regelung nun Abhilfe geschaffen. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen können sich die Kunden seit April umfassend über die eigene Bonität informieren.

Weitere Lesetipps

Dieser Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes nach hat jeder Bürger das Recht zu wissen, welche Daten über ihn bei Auskunfteien und Unternehmen gespeichert sind, welcher Score-Wert hinsichtlich der eigenen Verhältnisse ermittelt wurde und was diese Einschätzung für die Kreditwürdigkeit im Zahlungsverkehr bedeutet. Stellt der Bürgen bei der einmal im Jahr kostenlosen Auskunft unrichtige Angaben fest, müssen diese umgehend korrigiert werden. (pte/cm)