Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007 angeschafft werden, ist die degressive Abschreibung abgeschafft worden. Ab sofort ist nur noch die lineare Abschreibung mit einer gleichmäßigen Verteilung der Kosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zulässig.
Die degressive Abschreibung kann aber auch noch über 2007 hinausgeführt werden, wenn das Wirtschaftsgut noch im letzten Jahr geliefert wurde. Allerdings ist der Abzug nur noch zeitanteilig möglich.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden eingeschränkt
Die Werte für geringwertige Wirtschaftsgüter werden für Anschaffungen nach dem 31.12.2007 grundlegend verändert und mittelfristig verteilt in einem Sammelposten abgeschrieben. Dies gilt für Anschaffungskosten ab 150 Euro und nur für Gewinneinkünfte. Nicht betroffen sind zum Beispiel Arbeitnehmer. (mf)