Für die Abmahnopfer des von Binary Services in Revolutive Systems umbenannten Systemhauses wird es nun ernst: In den vergangenen Tagen flatterten Mahnbescheide ins Haus, in denen nun die Abmahngebühren eingefordert werden.
Revolutive Systems mit Sitz in Regenstauf, nach eigenen Angaben ein "Systemhaus mit stark erweitertem Kompetenzbereich", hatte eine Vielzahl von Abmahnungen gegen vermeintliche Mitbewerber ausgesprochen, weil diese kein gültiges Impressum auf Facebook vorweisen konnten.
Da die Abmahnungen im August 2012 erfolgten, ergingen nun die Mahnbescheide kurz vor der sechsmonatigen Verjährungsfrist. Doch auch wenn die Frist knapp überschritten wird, führt dies nicht zwangsläufig zum Verfall der geltend gemachten Ansprüche. "Vereinfacht gesagt lässt § 167 ZPO eine Zustellung eines Mahnbescheids auch nach dem eigentlichen Ablauf der Verjährungsfrist ausreichen, wenn die Zustellung des Mahnbescheids kurz darauf erfolgt", führt Niklas Plutte, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in seinem Blog aus. Plutte vertritt eine Reihe der Betroffenen.
Rechtsanwalt rät zu Widerspruch
Rückenwind bekommt Revolutive Systems auch durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Regensburg: Obwohl das Gericht bei dem Regenstaufer Systemhauses die Eigenschaft eines Vielfachabmahners festgestellt hat, sei dies nur ein "Hinweis auf ein missbräuchliches Verhalten". Das abgemahnte Unternehmen muss sowohl die Abmahnkosten als auch die Kosten für den Rechtsstreit bezahlen.
Trotzdem rät Rechtsanwalt Plutte, den Mahnbescheiden vollständig zu widersprechen. Allerdings weist er auch darauf hin, dass dieser Wiserspruch auch negative Konsequenzen haben kann: "Vor diesem Hintergrund soll nicht verheimlicht werden, dass ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit dem Risiko behaftet wäre, das Verfahren zu verlieren. Die Sachlage verdeutlicht denn auch klar, an was es fehlt: Einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg als Berufungsinstanz über die beim LG Regensburg verhandelten Klagen", schreibt Plutte. Um einen Überblick über den Umfang der Abmahntätigkeit sowie über die Anzahl der Mahnbescheide zu bekommen, nimmt der Rechtsanwalt die Informationen der Betroffenen auf und führt auf seinem Blog eine Liste.
Viele der Abmahnopfer berichten bereits über den Eingang von Mahnbescheiden. Laut Aussagen von Betroffenen wurden sogar Mahnungen an Unternehmen verschickt, die bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, und den geforderten Betrag bezahlt haben.
Urteil gibt Abmahnern Rückenwind
Revolutive Systems sieht sich durch das ergangenen Urteil in ihrem Handeln bestätigt: "Unsere Bemühungen wurden nun mit einem positiven Urteil in einem Unterlassungsklageverfahren gegen einen Wettbewerber belohnt", heißt es im News-Bereich des Internet-Auftritts der Firma. Der Kampf gegen "Rechtsverletzer auf Facebook" gehe weiter. "In der vergangenen Woche wurden daher eine Vielzahl von rechtlichen Schritten gegen unlautere Wettbewerber unternommen. Wir sind gespannt ob die lokale sowie die überregionale Presse wieder derart vollmundig darüber berichten wird", schreiben die Regenstaufer. Auch Journalisten geraten nun ins Visier: So habe man gegen eine Redakteurin aufgrund der Differenz zwischen Wahrheit und gedrucktem Wort bereits Straf- wie Zivilrechtliche Konsequenzen angestrengt.
Wir haben auch Florian Blischke, den Geschäftsführer von Revolutive Systems, um eine Stellungnahme gebeten. Falls sich Herr Blischke uns gegenüber noch äußert, werden wir darüber berichten. (awe)